Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

— — Tone an den Bischof. Man habe schon viele male das Oberamt gebeten, für eine Frühmesse 200 fl. aus dem Pfäfersergeld zu leisten, aber immer umsonst. Die Leute seien äußerst aufgebracht und schim- pfen über weltliche und kirchliche Behörde, daß sie keine Frühmesse haben. Der Bischof wird gebeten, die Sache dem Landessürsten vorzutragen, auf endliche Ordnung der Pfründe-Angelegenheit zu dringen, daß wenigstens aus den Zehentgefällen vom Rentamt 200 fl. jährlich für eine Frühmesse herausgegeben werde. Lleberdies solle auch die Restauration der Kirche, des Pfarrhofes und des Fried- hofes im Auge behalten werden. Es soll eine neue Kirche erstellt werden; die Gemeinde sei bereit zur Mithilfe. Der Bischof intervenierte zwar, aber der Landvogt Menzinger berichtete nach Chur, zuerst müsse die Zchentablösung geschehen, die schon im Gange sei, dann erst könne die Eschener Angelegenheit gere- gelt werden. Provisorisch wurde aber ein Betrag für die Früh- messe ausgesetzt und die Patres Kapuziner in Feldkirch übernahmen dieselbe. Im Jahre 1855 war die Angelegenheit noch nicht geregelt Pfarrer Frick war nun auch für Anstellung eines ständigen Kilfs- priesters. Derselbe könnte zweimal in der Woche in Nendeln zele- brieren und unter Umständen auch für die der Schule entwachsenen Jünglinge eine Fortbildungsschule halten. Es müßte aber eine Wohnung für ihn erstellt werden. Der Landesvikar Carigiet schrieb aber nach Chur, mit dem großen Zehnten betrage das Einkommen des Pfarrers 1260 fl. Davon könne er einen Vikar unterhalten und der Pfarrhof solle aus dem Pfäferser Geld für zwei Priester eingerichtet werden. Nachdem im folgenden Jahre (1856) der Dompropst Riesch persönlich in Wien wegen der Verwendung des Pfäferser Kapitals unterhandelt hatte und noch nichts entschieden worden war, schrieb das Ordinariat wieder an den Fürsten wegen Gründung einer eige- nen Kaplanei in Eschen, da die Kapuziner gekündet hatten. Der Fürst versprach baldige Erledigung. Im Jahre 1857 sah sich das Ordinariat genötigt, seine Vor- stellung bei der fürstlichen Kofkanzlei zu wiederholen, ebenso noch im Jahre 1860.
	        

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