Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 52 - eine lebenslängliche Pension. Das Kollaturrecht der Pfarrpfründe geht auf den Fürsten über. Dieses Aebereinkommen wurde im Sept. 1840 in einer Kon- ferenz zu Altstätten wiederholt und im Mai I84l zu Ragaz die betreff. Schuldtitel und Barschaft gegenseitig ausgehändiget. Im Jänner 1842 erhielt das Oberamt von der St. Galler Regierung auch alle Eschner Lirkunden des Pfäferser Archives mit dem vom Stiftsarchivar ?. Karl Wegelin angefertigten Arkundenverzeichnisses. Da der letzte Konventual von Pfäfers, Pfarrer ?. Benedikt Styger, der nach der Aufhebung des Klosters noch im Amte blieb, anfangs November I84Z wegen Kränklichkeit resignierte, teilte der St. Galler Landaminann Baumgartner dem Oberamte mit, daß dem Resignaten die ihm gebührende Pension zuerkannt werde. Schon i. I. l84l waren ihm vom Liquidator in Pfäfers als Aussteuer 200 fl. ge- schickt worden, ohne daß er zu der den übrigen Patres gemachten Bedingung, die „rechtliche" Aufhebung des Klosters schriftlich anzu- erkennen, verhalten wurde. Ferner wurde ihm schon damals erlaubt, die Pension, wenn er nicht mehr diene, im Liechtensteinischen zu ge- nießen. Am 14. Dezember 1843 verließ der Pfarrer ?. Styger, der durch seinen lauteren Charakter und seine eifrige Seelsorge allge- meiner Kochachtung sich erfreute, Eschen, ließ sich in Schaan nieder und starb daselbst i. I. 1848 Nov. 10. Schon am 24. Sept. 1843 hatte er dem Landesoikar mitgeteilt, daß er mit dem I I. Nov. die Pfarrverwaltung aufgeben und in den Ruhestand zurücktreten werde. Er habe 34 Jahre in der Diözese Chur meistens als Pfarrer oder doch in der Seelsorge gedient und sich des beständigen Wohlwollens der Bischöfe und ihrer Kurie erfreut, dessen er sich stets dankbar erinnern werde. Da Se. Durchlaucht ihm bewillige, im Fürstentum seine Ruhetage zuzubringen und die Regierung von St. Gallen ver- sprochen habe, ihm die jährliche Pension auch Hieher zufließen zu lassen, so bitte er den Bischof inständig, ihn auch serner als seinen Diözesanangehörigen zu betrachten und den Aufenthalt in Liechten- stein ihm zu gestatten. Könne er noch etwas in der Seelsorge aus- helfen, so werde er es gerne tun. Schießlich dankte er dein Bischof und dem Landesvikar für ihrWohlwollen. (Er siegelte mit dem Klostersiegel). Dem Fürsten Alois von Liechtenstein, wie auch seiner Regie- rung in Vaduz war die Klosteraufhebung von Pfäfers eine höchst
	        

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