Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

51 - Recht veranlaßt, für die im Lande liegenden Klostergüter auch einen Verwalter einzusehen und zwar in der Person des Pfarrers von Eschen ?. Benedikt Styger. Zwar wünschte der letzte Abt Placidus, es möchten diese hiesigen Einnahmen des Klosters anch dem kathol. Administrationsrat in St. Gallen eingehändiget werden, da es sich ja, wie er glaube, nicht um die Aufhebung des Klosters handle, und die Regierung von St. Gallen sah in dem Vorgehen des Oberamtes ein Eingreifen in fremdes Eigentum. Aber der Landvogt Menzinger antwortete ganz zutreffend, die Aufsicht und Verwaltung des hier- ländischcn Stistsvermögeus gebühre der inländischen, nicht einer aus- ländischen Behörde. Das Oberamt habe nach staatsrechtlichen Grund- sähen nichts anderes getan, als was die St. Galler Regierung im eigenen Staate mit dem dortigen Klostervermögen zn verfügen sich berufen fand. Am 10. Februar 1838 beschloß das kathol. Großratskollegium von St. Gallen die Aufhebung des Klosters Pfäfers und der Große Rat bestätigte am 20. Febr. diesen Beschluß. Da den dem Kloster inkorporierten Kirchen im St. Gallischen angemessene Summen ausgesetzt wurden, verlangte das Oberamt das- selbe auch sür die Pfarrkirche in Eschen. Diese sei baufällig und ein Neubau und die Unterhaltung der Kirche fordern 34 000 fl. Da an Klosterkapitalien, Inventar und von der Gemeinde zu leistendes 19178 fl. vorhanden seien, werde vom gesamten Klostervermögen »och ein Betrag von 14 800 fl. beansprucht. Die Regierung von St. Galle» nahm dies zur Kenntnis, verlangte aber Auslieferung aller das Klostervermögen betreffenden Akten. Sie wandte sich auch an den Fürsten, welcher einen freundschaftlichen Ausgleich der Sache zusicherte und für die Pfründe in Eschen das Patronat zu über- nehmen versprach. Bei der Anterhandlung in Konstanz (Dez. 1839) einigte man sich darin: Das Klostervermögen in Liechtenstein beträgt 16 952 fl., das Pfrundvermögen von Eschen 20 120 fl. Letzteres bleibt der Pfründe. Zum Bau und zur Erhaltung der Pfrundgebäude zahlt das Kloster- vermögen 2000 fl. und der Kirche 5000 fl. Vom übrigen Kloster- vermögen sind 9952 fl. hinauszuzahlen. St. Gallen gibt dem ?. Stygcr
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.