Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 44 - wenn sie Kläger sind, bringen die Klage gegen die Beschuldigten vor den Bischof, als ihren ordentlichen Nichter. 9, Die 8l)(X) fl, die das Kloster entrichtet, werden verwendet zur Abtragung der Schulden, der Wiedererlangung der Rechte und Lösung der verpfändeten Güter des Bistums. Anter dem Datum vom l. Jänner 1767 gab der Abt Boni- fatius dem Pfarrer ?. Leonhard Äaas und seinem Cooperator ?. Cölestin Schuhmacher ein Schreiben, in welchem er ihnen weise Ver- haltungsmaßregeln gab sür die Seelsorge und für ihr Verhalten. Der Pfarrer als Verwalter hat Sorge für das Äaus, ferner die Taufen und Bestattnisse, der Cooperator die Kranken-Versorgung. Alle Geldeinnahmen hat er dem Pfarrer abzugeben, dafür hat dieser all- jährlich Rechnung zu legen. Dem Cooperator hat er das Standes- gemäße zu geben. Sie sollen in allem die klösterliche Armut üben, besonders im Essen und Trinken, damit sie später im Kloster deshalben keine Schwierigkeiten haben, sie dürfen ohne Erlaubnis des Abtes nicht nach auswärts gehen, außer zu Brudertagen und Bestattnissen und frühzeitig heimkehren. Bei Strafe der Entafsung ist den Dienst- boten zu verbieten mit offenem Licht oder Tabak rauchend die Scheune zu betreten. Sie sollen ernst im Beragen sein, der klösterlichen Schweig- samkeit sich befleißen, unpassende Orte meiden, nicht mit den Leuten plaudern aber freundlich gegen alle sein. Alles srundlich Tun mit dem weiblichen Geschlechte haben sie zu vermeiden, es gereichte zur Verachtung des priesterlichen Standes. Wieder ruhte der Streit wegen der Besetzung bis 1771. Anter dem 17. September dieses Jahres, erging vom Fürsten Joseph Wenzel an den Abt ein kategorisches Schreiben des Inhalts: „Es ist nach Wien berichtet worden, daß der jetzige Pfarrer von Eschen abberufen und durch einen anderen Äerrn erseht werde. Am frühere Streitigkeiten zu vermeiden, wird dem Abt aufgetragen, einen Weltpriester nach Eschen zu setzen. Ein anderer würde vom Fürsten die Zulassung nicht erhalten." Dem guten Abt Bonifatius ging ein Stich durch das Kerz bei Lesung dieses Briefes. Er antwortete: „Euer Liebden unterm 17 September an mich Erlassene verleitete mich einer Begebenheit nach- zuschlagen, die unter meinen Äerrn Vorfahren sel. schon anno 1753 den Anfang genommen und nun mir solle zur Last werden. Ich
	        

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