Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 29 — Anfangs 1622 präsentierte der Abt den Emanuel Dester, der vom Bischof von Chur die Investitur erhielt am 12. März. (Schreiben des Bischofs an den Dekan des Kapitels „unter der Lanquart.") Pfr. Emanuel Dester muß um das Jahr 1627 Eschen ver- lassen haben oder gestorben sein. Denn i. I. 1627 erscheint als Pfarrer Martin Wehingen Dieser starb im Jänner 1633. Johann Schneider zu Bludenz und Christa Kuber, Jakob und Hans Salzmann in Dornbirn, die Schwäger des verstorbenen Pfarrers, erhielten von Abt Iodokus die Erlaubnis, dessen Hinterlassenschaft anzutreten, wofür sie ebenfalls einen Revers ausstellten. Der Ver- zicht des Abtes auf das Erbe geschah um eine gewisse Summe und nach Unterhandlung mit dem bischöflichen Generalvikar Bernadinus Gaudentius, Dompropst. Der Landammann Georg Schechle siegelte; dessen Sigel hängt unversehrt. Auf Pfr. Wehinger folgte ?. Robert Forbus aus dem schottischen Orden des hl. Benedikt, der aber schon i. 1.1636 frei resignierte. Dann wurde vom Abte Iodokus ernannt und vom Bischof Johannes bestätigt Melchior Erb. Das Bestätigungsschreiben ging an den Herrn Johann v. Kastelberg, Kanonikus und Dekan des Kapitels „unter der Lanquart", der die Investitur vornahm. Am 20. Febr. 1643 schrieb der Geistliche Johannes Frick an die zwei Administratoren des Klosters Pfäfers: (Die schweizerische Benediktiner-Kongregation mußte öfters einschreiten und Administratoren aus anderen Klöstern nach Pfäfers schicken). „Die Herren werden wissen", schrieb er, „daß dem Pfarrer Melchior Erb schon vor 5 Vierteljahr befohlen worden sei, wegen seiner Kränklichkeit einen Gehilfen anzunehmen; so sei er, Johann Frick von Rötis, dort gewesener Frühmesser, vor 7 Monaten an- gesprochen worden, die pfarrlichen Aemter für den Herrn Erb auf sich zu nehmen. Weil dies nun fünf Viertel Jahr gewährt und er diese Aemter richtig geführt habe, wie Landammann Oehri bezeuge, wie auch der Landshauptmann, der Ammann Hans Hopp, wie auch der ehrsame und weise Ios Thöny, Gerichtsbeisitzer, im Namen der ganzen Gemeinde, nicht weniger der Herr Dr. Nauli, Dekan und Pfarrer zu Schaan, daher bitte er die Patres des Klosters, soferne der alte Herr Pfarrer mit Tod abgehen sollte, ihm die Pfründe Eschen zu übertragen. Er verspricht, die Verpflichtungen gegen das
	        

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