Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 27 — lassen. Weil es dann den Gaistlichen grosse bemühung, sorg und arbeit geben wollen, seien sie von jrem erhalt gestanden und sich mit dem Zehentraicheren verglichen, daß sie selben hinfürter die Trauben samtlich intreten und unter den Truck verfügen sollen, dagegen sie Zehentherren das ailfte Viertel Most benügen lassen." (Ich gebe diesen Akt vollständig, da er über die Art der Zehentleistung interessante Aufschlüsse gibt). Im Jahre 16l6 hatte der bischöfliche Generalvikar und Dom- probst Johann Zoller auf einem Kapitel zu Sargans den Geistlichen strengstens verboten, den Kollatoren der Pfründe irgend welche Geld- spenden zu versprechen oder zu geben. Das wurde dem Abt Michael von Hohensax von Pfäfers mitgeteilt und da man die Sache in dem Sinne auffaßte, daß auch die Pfarrherren von Eschen ihrem Kollator, dem Abt von Pfäfers, nichts geben dürften, schickte Abt Michael den ?. Iodokus Hösli nach Chur zum Bischof, um ihn auf- zuklären. Es stellte sich dort heraus, daß der Generalvikar falsch ver- standen worden war. Er wollte nur alle Simonie bei der Wahl verboten haben, was Pfäfers nicht berührte. ?. Iodokus Hösli wurde i. I. 1620 Pfarrer von Eschen und i. I. 1626 Abt. Nach Pfr. Ditrichs Tod fand eine Zusammenkunft des neuen Abtes Michael mit dem Churer Dvmprobst und dem Prälaten von Bendern statt. Der Abt wies die Dokumente betreffend die Inkor- poration und die Rechte des Stiftes auf die Eschner Psarrpsründe vor. Die Schlüssel zu der Hinterlassenschaft des verstorbenen Pfar- rers waren dem Abt in Bendern übergeben worden. Der Fürstabt von Pfäfers befahl durch Schreiben vom 20. Mai 1620 dem Frater Iodokus Hösli in Eschen, wenn innert 14 Tagen keine andere Wei- sung an ihn ergehe, die Schlüssel vom Prälaten in Bendern abzu- holen und die Hinterlassenschaft zu seinen Händen zu nehmen, mich in allem bei diesem Prälaten sich Rat zu erholen. And weil es bekann- termaßen mit dem Zehnten bisher ungleich zugegangen und das Gottes- haus zu Schaden gekommen sei, also soll er bei den Bauern fleißig Nachfrage halten, was jeder für zehentbare Güter habe, und diese auf- zeichnen. Was des verstorbenen Pfarrers hinterlassene Schulden be- treffe, sollen dieselben aus seinen ausgeliehenen Geldern bezahlt werden. Der Frater Iodokus Hösli berichtete dem Abt bald darauf, die hinterlassenen Schulden des Pfarrers Deitrich übersteigen seine
	        

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