Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 23 - Am 19. Sept. 1535 entschied der bischöfliche Vikar nnd Dom- herr in Chur, des Bischofs Paul Vikar und Richter im Geistlichen „in dem Dekanat unter der St. Luziensteig" einen Zehentstreit zwischen dem Abt von Pfäfers und dem damaligen Pfarrer Äiero- nymus Im Graben in Eschen. Dieser beanspruchte von den Widum- gütern den ganzen Zehnten, was der Abt nicht zugab. Als Zeugen traten auf: Hans Meier von Schönenbühl 70 Jahre alt, Hans Wagner 60 Jahre alt, Lllrich Schlipfer 50 Jahre alt, Christa Schreiber 61 Jahre alt. Sie alle bezeugten, daß von den Widum- gütern dem Pfarrer immer der ganze Zehent gereicht worden sei. Beisitzer des Gerichts waren Dr. Mähr, Domherr von Chur und Pfarrer zu Feldkirch, und Johann Winterthur, Kaplan in Feld- kirch, derselbe der als Augenzeuge das Martyrium des Abtes Theodor Schlegel berichtet hat. Die Sache wurde folgendermaßen beigelegt. Der Zehent von 4 Weinbergen gehört wie bisher ausschließlich dem Psarrer. Den Zehent vom Neubruch, den der Pfarrer seit einigen Jahren einge- nommen hat, darf er behalten. Aber von jetzt an gehören von diesem Zehent zwei Drittel dem Kloster, ein Drittel dem Pfarrer. Die Widumgüter bleiben zehentfrei; von den nicht zehentfreien Gütern hat das Kloster zwei Teile und der Pfarrer einen Teil zurecht, es sei denn, daß der. Pfarrer nachweisen kann, daß seit unvordenklichen Zeiten seine Vorfahren den ganzen Zehent bezogen haben. Der Zehent von Nendeln gehört dem Pfarrer. Der Abt soll eine Bütte geben, in die man den Zehentwein bringen kann, der dann daraus verteilt wird. Des halben Fuder Weins halber, so der Pfarrherr aus des gnädigen Herrn von Pfäfers Zehentwein genommen hat an die Pension, die er dem Doktor Lukas Konrat sel. hat müssen geben, soll der Pfarrherr um die Jahre, in welchen er die Pension bezahlt hat, unersucht bleiben, aber um das letzte Jahr, so der Pfarrherr das halbe Fuder genommen, und die Pension nicht be- zahlt hat, soll er dasselbe halbe Fuder dem Abt bezahlen, wenn dieser es ihm nicht schenkt. (?»5c, 2S. Pfäf. Archiv.) Pfarrer Christian Käslin 1575 lag mit der Gemeinde im Streit und führte mit derselben Prozeß. Worüber derselbe ging, ist nicht bekannt. Die Pfarrkinder scheinen aber gegen ihren Seelsorger
	        

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