Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 19 - Dafür verpflichtete sie sich dem jeweiligen Pfarrer als Gehalt 1600 Kronen jährlich zu zahlen, genügendes Brennholz und Torf an fahrbaren Lageplätzen ausgerüstet anzuweisen, dazu einen Schuppen zu erstellen, die allfälligen Interkalarien, soferne sie nicht durch die Provisur aufgehen, als Pfrundvermögen anzulegen und alle Kosten dieser Besitzänderung zu übernehmen. Dagegen hat die Pfründe auf alle künftigen Bezugsrechte durch Bodenteilungen der Gemeinde zu verzichten. (Akten im Pfarrarchiv).
	        

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