Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 15 - hernach ein Glas Wein und endlich eine Mahlzeit. Nach und nach forderten die Eschner diese Mahlzeit, rechtlich. Sie bestand in 30 Viertel Wein, 2 Viertel Rauchkorn, 2 Viertel Weizen, 6 Psund Schmalz, 100 Pfund Fleisch, 30 Pfund Küß und l Müßte Salz. Endlich beharrten sie so hartnäckig auf der Forderung dieser Mahl- zeit, daß sie den dieselbe nicht unbillig verweigernden Pfarrherren nicht nur den ganzen kleinen Zehnten nicht mehr zu geben drohten, sondern auch immerwährende Streitigkeiten rücksichtlich des großen anzettelten. Diesen verdrießlichen Streitigkeiten abzuhelfen, Friede zwischen Pfarrer und Pfarrkindern herzustellen, und um willigere und bessere Leistung des großen und kleinen Zehnten zu befördern, willigten endlich i. I. 1634 Abt Iodokus und Pfarrer ?. Rupert Forbefius in diese jährliche Mahlzeit, wozu das Kloster zwei Teile und der Pfarrer einen Teil zu geben hatte. So wurde Friede und Ruhe in hiesiger Pfarrei in dieser Hinsicht wenigstens für einige Zeit hergestellt und darüber gegenseitig gesiegelte Reverse ausge- wechselt. Im Jahre 1649 kaufte Pfäfers unter dem Abte Iustus von Kerrn Grafen Franz Wilhelm von Kohenems, als damaligem Äerrn zu Schellenberg, den anderen halben Teil des Korn- und Weinzehnten von allen nicht nur allein jetzigen, sondern auch zu ewigen Zeiten künftigen Neugereut in der Pfarrei Eschen für 925 fl. R-, welcher halbe Teil unstreitig nicht dem Pfarrer, sondern dem Kloster Pfäfers eigentümlich zugehört. Die Einrichtung des sog. Braten- mosts berichtet folgende Lirkunde. „Verglich Endtzmüschen Ihro fürstlichen Gnaden Sambl dem ganzen Convent des Gots Äus Pfeffers und deren Pfarkinder zu Eschen, auf Gnediger Resolution des vorgedachten Prälaten und des Wol Edlen gestrengen Kerrn Zachariesen Furtenbachen, der Zeit Gräfischen hohen Empfischen geheimen Rath, Kauptmann und Landtvogten baider Graf- und Kerschaften Vaduz und Schellenberg guot haisen, verglichen worden wegen des Braten Mosts, was nun jehrlich, das Gotshus Pfeffers zu ewigen Ziten den Pfarkinder darfür geben sollen, mit Äilf und Rat des Woll Ehrwürdigen, Äochgelerten Gaistlichen Herrn Pater Rupertusen dieser Zeit Pfarherrn zu Eschen, auch Landammans Oeris, Amman Schechlis, Landshauptmans Hopp, Äans Töni, Bascha . Wangner, Wolf Senti; Gerichts Verordnete, Andreas Maier, Ios Töni und Andreas Wangner, wie in nach gesetzten Punkten folgt.
	        

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