Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 129 — cutionen usw. befreit. Man könnte für Unterhaltung der Herrschaft jährlich 2—ZWO fl. beiseitelegen, dem jungen Herrn zu seiner Notdurft und der Frl. Tochter zu einer Aussteuer, ja mit der Zeit zur Wiedererledigung Schellenbergs verhelfen, besonders wenn sich Gras Hannibal und seine Frau mit 1500 bis 2000 fl. begnügten, die 2 Beambten statt zu ihrem Vor- teil zum Guten der Herrschaft wirtschaften und hierüber vier- teljährlich an einen dem Grafenhause verwandten oder sonst näheren Commissär („wo es wenig oder gar nichts kosten würde"), sowie von Zeit zu Zeit an den Reichshofrat aus- führlich berichten würde. Bei Wetterführung der bisherigen Wirtschaft würden in Kürze Herrschaft und Untertanen gänz- lich zu Grunde gerichtet. — Graf Hanuibal sei suspendiert worden, weil unter seiner Regierung „neue Schulden aufge- schwollen, und die Untertanen nicht subleviert worden"; unter der jetzigen, das Z. Jahr währende» Regierungsart seien, „die Schulden auf die 25000 fl. höher gestiegen", die Untertanen aber nicht nur in nichts enthoben, sondern, statt ihnen zu hel- fen und Exekutionen abzuhalten, werden sie immer wieder wegen der Mühe nicht werte» Ausständen mit neuen Betrei- bungen überzogen, wo doch nicht „die Antertanen, sondern jetzige Negieruugsart in Mora." — Es sei zu verwundern, daß sich die hohe Anverwandtschaft. um den jungen Herrn und das Fräulein, die doch als Pupillen zu halten seien, nicht annehme. Wenn diese doch wenigstens Zumittlung der Rech- nung über die letzten 2^2 Jahre beim Kaiser begehren würden, es wäre dann leicht zu ersehen, daß in dieser Zeit weder der Herrschaft, noch den Untertanen geholfen wurde; man habe ja nicht einmal sich die Mühe genommen, dem Reichshofrat zu berichten, was „doch im ersten Monat so gut hätte sein können als jetzt." Wann man je vermeinte, die so beschaffene kostbarste Veranstaltung noch ferners zu prorogieren, wäre notwendig, der jungen Herrschaft einen Tutoren zu geben, der diesem Wirtschaften der Beamten aufschaute, „dan sie sonsten schwer- lich jemand syndicieren würde," unerwogen, daß der Landvogt der Schwiegervater des Konstanzischen Subdelegierten Dilgers
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.