Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- U5 - seiner ehelichen Hausfrau und ihren Leibcrben zwei Mann- mad Wiesen, gelegen ze Trymus in dem Kilchspel genannt ze Cafsanen, gegen einen rechten Zins von sechs Viertel Wein Eurer Maß; der Wein müsse auf selbem Gut gewachsen sein, und sollte er einmal so mißraten, daß er nicht für diesen Zins lange, so soll für jegliches Viertel Wein ein Schilling Pfennig an das Kloster bezahlt werden. (Der folgende Tert ist so beschä- digt, daß kein ganzer Zusammenhang zu finden ist. Obige Iahrzahl ist später außen nachgetragen worden). Pergamenturkunde mit Wachssiegel. 1488 Zinstag vor Sankt Andreas des zwölfbotentag. Thvny Mor- gentag, Bürger zu Bludentz tut kund: Wegen Irrung, Zway- ung und Stoß zwischen dem Kilchspiel zu Schan einerseits und dem Kilchspiel ze Bux anderseits, herrührend „von wunn waid, aignen gllter auch von tratt und getraibs wegen, dar Inne dann yetweders Kilchspel wider das ander gewesen ist", sind die Streitteile mit Willen und Gunst ihrer Herrschaften vor „mich als uff ainen gemainen obmann" gekommen. Als Zusätzen wurden von Schan gesetzt: „Rudolfs Conzetten wi- lant miner gnädigen Herrschaft von Brandts Ammann im Walgäw, vnd Hansen Bregentzer von Mayenfeld"; von Bux: Hainrichen Gacham von Werdenberg und Mathys Metzger, der Herrschaft Landammcmn zu Sargans. Nach Verhörung beider Teile ist das Schiedsgericht „vsf die Stoß vnd gut komen, habend die beritten vnd besehen von ainer Mark zu der andern". Hiernach wurde zu Vadutz im äwlin niedergesessen am Dienstag nach dem hl. Auffahrtstag 1458, die Stöß ein- gesehen, „die kuutschafft fürbasser aigenlich verhört, die anklag vnd widerred betrachtet" und nach vergeblich versuchter güt- licher Vereinbarung die Amfrage durch den Obmann an die Zusätzen gestellt. Hainrich Gacham und Mathys Metzger er- kannten: Zuerst solle man eine Mark setzen in die Inhellung „als die vvn Bux angefangen Hand iren gang ze thuns, vnd denn von bannen, die schnür richte hin vsf vntz neben den lu- tren Brunnen, da zwüschenr vnd aber die von Bux iren gang vnd zaigang gethan Hand, alda gelich vsf dem Mittail, solle aber ain Mark geseht werden nach baiden tail kunlschafft sag
	        

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