Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1926) (26)

- 92 - ein ?!s<:ei,o. Darumb so Wirt dem Lütpriester ain Viertel Waisen, got uß dem Acker, den Rudi Kremel hat erkauft von Eberlins Kochs Wib und von sinen Kindern, gelegen zu Fronbrunncn und stoßet zu der langen Sitten an die Straß. Und 1 Sch. D. hat Hug Kappfer geordnet, got uß dem Wingarten, stoßet an den Dorgel an Haini Marxers Acker underhalb an des Raingers Wingarten oben an die Waid. Und sol der Lütpriester geben aim Priester den Jmbis und l Sch. D. Da Hand sich ander biderb Lüt och in das Iarzit kost und Sant Martin darumb begaubet. Item so man daz Iarzit haut, so sol der Kirchherr zu Eschen die nämlich verkünden und Gott für sy bitten." Pfr. ?. Meinrad Gyr, der obiges aus dem Jahrzeitbuch be- richtet, fährt dann fort wie folgt: „Diesemnach wurden von frommen Leuten wieder Vermächt- nisse an Korn- und Geldzinsen für die Kirche und den Leutpriester gemacht, und ohne Zweifel werden auch wieder einige Iahrzeiten gestiftet worden sein. Aber infolge der Zeit wußte man vermutlich wegen den Wirren der Reformation und des dreißigjährigen Krieges, auch wegen Saumseligkeit der Iahrzeitpfleger und Widerspännigkeit der Zinser nicht mehr recht, was und wieviel jedem gehörte. Diesen Ursachen hat folgender Vergleich vom Jahre 1653 oder 54 sein Da- sein zu verdanken: „Es sey jedermänniglich kund und zu wissen, daß ein Pfarr- herr samt den Vorgesetzten der ehrsamen Gemeinde zu Eschen sich mit einander einhelliglich verglichen uud überein kommen, daß for- derthin ein Pfarrherr zu Eschen schuldig seye, das gemeine Iahrzeit der Stifter und Guttäter der Kirche zu Eschen zu halten mit fünf hl. Messen, d. i. 5 Priestern, und sollen allezeit 2 Aemter gehalten werden, eines -von Unser L. Frauen, das andere und letztere ein Seelamt, und soll ungefähr das Jahrzeit laut des alten Iahrzeit- buches gehalten werden den ersten Dienstag oder Donnerstag nach Sant Martinstag, oder sonsten gleich darnach. Hingegen aber weilen die Pfarrpfrund nach etlicher Mutmaßung etliche Zins von Weizen oder Geld viellichter besitzen tut, sonderlich aber etlich Viertl Weitzen, soll ein Pfarrherr schuldig seyn zu geben eine ehrliche Mahlzeit nach dem Gottesdienst der ganzen Priesterschaft, auch dazu zwey von den Vorgesetzten der Gemeind, wie auch dem Iahrzeitpfleger
	        

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