Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

- 84 - Vogelrecht. Jetzt aber haben sich die gräflich vaduzischen Ober- beamten unterstanden, nachdem sie vorher ihnen gütlich die Alp ent- ziehen wollten, die Alpgenossen, die sich so leichterdings nicht von der Alp verdrängen lassen wollten, sondern heurigen Sommer ihre Alp mit der Habe wieder wie vordem beschlagen wollten, 6s rscto tätlich unterstanden, durch ihren Landwaibel und Äofjägern vermit- telst eines schriftlichen Befehls sowohl die gesamte Äab als das vorhandene Molken alles mit Arrest zu belegen und sich dessen mit Aufstellung einer bewaffneten Macht zu versichern, wodurch sie (die Frastanzer) sozusagen von der Alp gewiesen seien, indem sie kein Molken beziehen können. Nun sei es aber durch die Reichsgesetze streng verboten, daß einer den andern aus eigener Gewalt an seinem Besitz beraube oder davon vertreibe und daß dem Beraubten der Besitz zurückgestellt werden müsse und durch die Behörde zumal durch das Landgericht geschützt werden müsse. Darum werde das Land- gericht gebeten, unverzüglich, da die Sache keinen Aufschub erleide, die vaduzischen Beamten vor das Landgericht zu rufen und ihnen zu befehlen, die Benutzung der Alp jetzt und alle Zeit frei zu geben und dafür Kaution zu stellen. Am einen kostspieligen Prozeß zu verhüten, wandten sich die Administratoren Dilger und Motz von Ems aus an die Vogtei- verwalter zu Bludenz und Feldkirch mit dem Ersuchen, den Frastan- zern und Altenstadter zu befehlen, durch einen Ausschuß oder Anwalt am 14. Dezember vor ihnen in Ems zu erscheinen zur gütlichen Bei- legung des Streites. Aber die Geladenen erschienen nicht in Ems und der Vogtei- verwalter teilte den Administiatoren mit, warum sie nicht kommen können. Aber dem vorhabenden, weit aussehenden Prozeß müsse zu- vor gekommen werden. So beschlossen die Administratoren, bis zum Austrag der Sache alles in sraru quo verbleiben zu lassen. Der Prozeß sei sistiert. So das Protokoll der Suldelegation vom 16. Dezember 1693. Im Juni des folgenden Jahres drangen die Administratoren abermals auf ein Verhör beider Parteien in Ems. Sie betonten dem Vogteiverwalter von Feldkirch gegenüber ihre beste Absicht, eine friedliche Einigung zu erzielen. Nun hören wir 7 Jahre lang nichts mehr von diesem Äandel. Doch war der Friede nach 7 Iahren noch nicht hergestellt. Denn
	        

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