Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1924) (24)

- 44 — Gefallener vorzukehren sei. Der Landtag sei . zu verständigen, daß der Landesfürst sich angelegen sein lasse, die Kosten dieser Mobil- machung für" das Land mindest fühlbar werden zu lassen. Weiter sprach der Fürst die Erwartung aus, daß die Söhne des Landes wie früher, so auch in diesem Kampfe Mut und Ausdauer an den Tag legen werden und brachte zum Ausdruck, daß er stets mit besonderer Teilnahme den Berichten folgen werde und daß denen, die sich im Felde besonders hervortun, Auszeichnungen und Be- lohnungen zu teil werden. Der Liechtensteinische Bundestagsgesandte Freiherr von Linde sei wegen Meldung an die Bundesversammlung telegraphisch beauftragt. Ebenfalls am 28. Juni hat der Landesverweser Karl Freiherr von Hausen an den Landesfürsten berichtet, die Ausrüstung des Kontingentes sei so fortgeschritten, daß der Ausmarsch in l4 Tagen erfolgen könne, wenn die Geldmittel für die Verpflegung beschafft werden können. Nach kurzer Besprechung der Geldfrage fährt der Bericht dann wörtlich fort: „Die Bevölkerung — treu ergeben dem Fürstenhause — klammert sich mit fieberhafter Aengstlichkeit an den Gedanken des Fortbesteheus des Deutschen Bundes und erkennt in der Bundesversammlung sowie in den von den Gesandten der beteiligten Negierungen ge- faßten Beschlüssen eine Garantie des Fortbestehens ihrer eigenen staatlichen Selbständigkeit." Aus diesen? Gedanken heraus sei der Landtag und der über- wiegende Mehrteil der Bevölkerung der Auffassung, daß den auf die Mobilmachung Bczng habenden Beschlüssen der Bundesver- sammlung nicht vorgegriffen werden möchte. Erst dann „— was aber Gott verhüten möge wenn der unglückliche Zeitpunkt kommen sollte, daß die Bundesversammlung sich jeder moralischen Kraft entbunden hält, dürfte auch für unser armes Ländchen die Stunde geschlagen haben, mit Gut und Blut für das gute Recht einzutreten ..." Zn einer in Bezug auf den Ausmarschbefehl einberufenen Regierungssitzung brachten die Landräte Johann Georg Marxer und Franz Joseph Kind ihre Auffassung dahiu zum Ausdrucke, daß die Verwendung des Kontingentes in Tirol sich auf einen Bnndesbeschluß stützen müsse und daß nur dann die bezüglichen
	        

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