Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

88 >V. Die 
Seelsorge seit dem Untergang des Klosters St. Luzi. Anonymus waren seine Fürsprecher, in ihren Briefen an Schuppler werden die Bischöfe „Oberbonzen" tituliert. Der Bischof von Chur verweigerte ihm grundsätzlich die Bestäti- gung, schon weil er der österreich. Behörde das Recht einer Pfarr- wahl nicht zuerkannte. Der Bischof Galura in Feldkirch weigerte sich, dem Kandidaten ein Zeugnis auszustellen und gab nur der Verwunde- rung Ausdruck, dasz derselbe die Entlassung aus dem Bistum Briren erhalten habe, wo doch soviele Pfründen unbesetzt seien. Aus allem dem hätte Schuppler erkennen können, wie es mit,dem Kandidaten Konzett stand; er hätte das eigene Ordinariat unterstützen und die Pfarrei nicht einem intrusus überantworten lassen sollen. Aber den Iosesinern war Konzett der rechte Mann und sie teil- ten dem Landvogt mit, Konzett sei gewählt. Dieser schrieb nun an den Landvogt, er habe Hoffnung, der hl. Hermandat von Vorarlberg zu entrinnen. — Das war 1821. Doch blieb Theuille noch Pfarrprovisor. Erst am 8. Juni.1322 verließ er die Pfarrei und wurde Pfarrer in Bal- zers, wo er bis zu seinem i. I. 1838 erfolgten Tode sehr segens- reich wirkte. Im Februar 1822 baten die Richter von Gamprin, Ruggell und Schellenberg das Oberamt, sich dafür zu verwenden, daß zwei Priester ständig in Bendern angestellt werden, weil es einem allein unmöglich sei, diese so ausgedehnte Pfarrei zu versehen. Diese Forderung ist des- halb auffallend, weil auch seitdem das Seminar die Geistlichen stellte, immer zwei Herren da waren. Vielleicht vermutete man, Österreich werde nur einen Seelsorger besolden wollen. Unter den letzten Pfar- rern Maiser und Theuille waren Wendelin Hofer, Josef Anton Frömmelt und Josef Egg Cooperatoren gewesen. Unter dem Pfarrer Konzett wird tatsächlich nur einmal ein solcher erwähnt, ein gewisser Stadler aus Zug, der aber bald Bendern auf Nimmerwiedersehen verließ. Im August 1321 hatte das Vaduzische Oberamt bei der österr. Regierung die Ernennung Konzetts zum Pfarrer beantragt und diese Ernennung erfolgte unter dem 17. Oktober. Die Sache muß aber einen Haken gehabt haben. Am 16. März des folgenden Jahres erst wurde dem Kandidaten vom Oberamt die Erlaubnis erteilt, den Posten anzutreten, wenn er vom Ordinariat die Bestätigung erbracht habe. Das Kreisamt Bregenz ersuchte das Oberamt, beim Ordinariat
	        

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