Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

30 IV. Die 
Seelsorge seil dem Untergang des Klosters ^-t. Luzi. und betrachteten immer noch sich als rechtmäßige Eigentümer ihres früheren Besitzes und ihrer Rechte. Die Rechtslage stellte das bischöfl. Ordinariat in Chur klar dar, indem es schrieb: „Infolge des Reichs- Entschädigungs-Rezesses von 1802 kam Bendern unter dem Titel als „Eigentum einer im Reichsfürstenlume Liechtenstein gelegenen selbst- ständigen Statthalterei oder Abtei" in die Entschädigungsmasse. Da nun offenbar die Statthalterei Bendern niemals ein selbständiger Kör- per im Reichsverbande gewesen, in welcher Eigenschaft allein sie nach damals angenommenenen Grundsätzen und Beispielen zur Entschädi- gung sich geeignet hätte, sondern ein gänzliches Eigentum des im Auslande gelegenen Klosters St. Luzi war, von dem es durch seine Religiösen in seinem Namen und Rechnung verwaltet wurde, ist es nur aus irriger Ansicht, somit faktisch, aber nicht rechtlich, unter die Entschädigungen gezählt worden, in Rechtseigenschaft aber sein Eigen- tum geblieben und sein Anspruch auf selbes gegründet. Indessen ist das Kloster St. Luzi an das bischöfl. Seminar mit allen seinen Rech- ten und Vermögen in activis und passivis übergegangen kraft einer Convention, welche anno 1806 mit dem letzten Prälaten und Convent gemacht, von Bischof und Papst sanktioniert worden, und wird daher für das Seminar begründeter und geltender Titel sein, was dem Klo- ster rechtmäßig zugehöret hat." Diese Darstellung ist klar genug für jeden, der noch Recht und Unrecht von einander unterscheiden kann. Nachdem dem Kloster sämtliche Güter in so sakrilegischer Weise entrissen waren, konnte es nicht mehr bestehen. Es trat nun alle seine Rechte an das bischöfliche Seminar in Chur ab mit der Bedingung, daß dieses die vorhandenen Schulden übernehme, die Patres ver- sorge, die gestifteten Messen übernehme und für die verstorbenen Mit- glieder des Klosters einen Iahrtag halte. Der Bischof, der Abt von Roggenburg und der päpstliche Nuntius in besonderem päpstlichen Auftrage bestätigten diesen Vertrag 17. Jänner 1306. Das Seminar trat also in die Rechte des Klosters ein. Der Abt Nikolaus starb schon wenige Tage nach dieser Über- gabe in Chur. Der Konvent löste sich auf. Zwei Patres hatten schon früher Pfarreien in Solothurn angenommen. Der Prior I'. Johann Steinberger ging nach Kalrern in Tirol; die übrigen siedelten nach Bendern über. Es waren der vieljährige Administrator ?. Anton Fröhlich f 1806; ?. Georg Kehle, Pfarrer von Bendern f 15. Iän-
	        

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