Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

IV. Die SnUvige seit dem Untergang des Klosters St. Luzi. 77 vorgefallenen Irrungen Uns bestimmt haben, mit Sr. Kaiser- lich-Königlichen Majestät jn einen Tauschvertrag einzugehen, und durch einen in Lindau am 23. Juni dieses Jahres geschlossenen Traktat Unsere Herrschaften Blumenegg und St. Gerold nebst der Pflegen Bendern, die Herrschaft Liebenau, die Dörfer und Höfe Amts Bodnegg, welche in der Grafschaft Tettnang inkla- vieret sind, nebst den in, Gebiete der Stadt Lindau gelegenen Gütern, das Priorat und Vögten Höfen, die Höfe im Dorfe Baienfurt und das Amt Ausnang an Höchstgedachte Seine Ma- jestät gegen andere Uns bereits angewiesene Besitzungen abzutre- ten. So haben Wir durch gegenwärtiges Patent alle Unsere dortigen Bediensteten, Untertanen und Jnsaszen geistlichen und welllichen Standes derjenigen Pflichten, die sie gegen Uns, als ihren rechtmäßigen Herrn auf sich gehabt, entlassen und entledigt, und sie damit einzig an ihren neuen Allergnädigsten Landesher- ren verweisen wollen; wie Wir dann gedachte Herrschaften und Aemter mit allen ihren Rechten und Zubehörden an das Kaiser!. Königl. Haus Österreich hiemit in den förmlichen Besitz übergeben, und zu ewigen Tagen abtreten. Urk. Unserer Unterschrift und beigedruckten Siegels. Fulda 1. Nov. 1304 Wilhelm Friedrich, Erbprinz von Oranien, Fürst zu Fulda." Das Vogteiamt in Feldkirch hatte den Auftrag, ein Verzeichnis der Besitzungen und Eefälle der Benderer Statthaltern nach Wien zu schicken, und da dieses Verzeichnis nicht schleunigst genug dort an- kam, drohte man dem schuldigen Beamten mit Eehaltsperre. Der arme Statthalter Anton Fröhlich hatte an den österr. Kommissär Schneider die Bitte gerichtet um eine Unterstützung. Aber die Antwort lautete abschlägig. Man habe für den Statthalter nicht zu sorgen, nur für die zwei Seelsorger, und für diese sei gesorgt. Übrigens möge er sich an die vordervsterreichische Regierung in Eiinz- burg wenden. Und dennoch war, wie gesagt, den neuen Besitzern der geistlichen Stifte bei der Übergabe zur Pflicht gemacht worden, für eine gezie- mende Sustentation der beraubten Ordensgeistlichen zu sorgen! Dagegen kam am 8. Juni 1305 ein Hofbefehl von Wien: Der Pfarrer von Bendern habe sofort alle Original-Urkunden auszuliefern und zwar bei Strafe der Gehaltsperre oder der Entlassung.
	        

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