Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

76 IV. Die 
Seelsorge seit dem Untergang des Klosters St. Luzi. Im Juni 1804 hatten der Nassauische Rat Sierk von Weingat- ten und der Rentmeister Schneider von Tertnang den 10 jährigen Ertrag der säkularisierten Besitzungen zusammenzustellen. Über den Wert der Waldungen werde ein Experte aus Feldkirch entscheiden und „sollte ein spezifiziertes Verzeichnis aller Dependenzen, welche aus den Nassauischen Besitzungen in Sequester gelegt worden waren, ein- gehändigt werden, um zu verhüten, dasz ein Objekt oranischerseits dem Kaiser in Aufrechnung gebracht werden könne." Schon am 23. Juni 1804 ist der Tauschvertrag zwischen Oranien- Nassau und Österreich abgeschlossen worden. Oranien trat die Besitz- ungen, die ihm durch den jüngsten Reichsabschluß in Oberschwaben zugeteilt worden sind, an Osterreich ab, darunter Blumenegg, St. Gerold und die „Pflegei Bendern". Den reinen Revenüen-Ertrag dieser Besitzungen nach Abzug der Verwaltungskosten und der darauf haftenden Lasten wird das ErzHaus Osterreich an reinem Ertrag von mittelbaren gesicherten Immobilien also vergüten, dasz es für jede 15 Gulden, die Oranien abtritt, diesem fürstlichen Hause 40 Gulden liefert. Die Gebäude der Geistlichen zu Bendern sollen nicht in An- schlag gebracht werden. Die Sustentation der Ordensgeistlichen zu St. Gerold und Bendern nebst ihrer Dienerschaft wird das ErzHaus, dagegen Oranien-Nassau den Unterhalt des Konventes und Dienst- personals von Weingarten übernehmen." Am 30. Okt. 1804 teilte der österreichische Kreishauptmann v. Vikari dein Minister Grafen Kobenzl in Wien mit, dasz der Hof- kommissär v. Steinherr beauftragt sei, von den neuen Untertanen den Eid abzunehmen und an Stelle des oranischen Wappens das öster- reichische anzubringen. An den?. Statthalter in Bendern schrieb er, er solle auf dem 3. November die Lehenleute und Zinsleute zusammen berufen zur Entgegennahme der Erbhuldigung. Der Fürst von Oranien erließ folgende Proklamation: „Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Friedrich Erbprinz von Oranien-Nassau, Fürst zu Fulda und zu Corvey, Graf zu Dort- mund, Herrn zu Weingarten etc. Bekennen hiermit für Uns und Unsere Erben: Da die besonderen Verhältnisse, welche zwischen dem Kaiserlich Königlichen und Unserem durch den jüngsten Reichsschluß Uns in Oberschwaben zugewiesenen Besitzungen bestanden haben, und die bei der neulichen Säkularisation des Reichsstifts Weingarten
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.