Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

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IV. Die Seelsorge seit dem Untergang des Klosters St. Luzi. Davon machte die Regierung dem Statthalter von Bendern am 15. Nov. 1802 Anzeige und forderte ihn auf, eine Güterbeschreibung einzureichen. Abt und Konvent sandten der Regierung das Verzeich- nis der Güter ein und bemerkten im Begleitschreiben: „Wir unter- ziehen uns zwar mit der tiefsten Resignation dem uns bestimmten Schicksale. Gleichwie wir aber die ganze Subsistenz verlieren, also hoffen wir auch, dasz in Kraft des nämlichen Friedensschlusses auch eine angemessene lebenslängliche Pension uns mildest werde zugewiesen werden." Sie bitten für diesen Zweck um die Verwendung des Für- sten von Liechtenstein. Unter dem 23. Dez. 1802 kam vom fürstl. Oranien-Nassauischen Kommissär folgende Kundmachung nach Bendern: „Auf die von dem durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Wilhelm Friedrich, Erb- prinzen von Oranien und Nassau mir erteilte Ordre, die § 12 des Deputations-Hauptschlusses vom 26. vorigen Monats unter anderem für das Hochfürstl. Haus Oranien-Nassau bestimmten Entschädigungen angewiesene Pfleger Benderen im Liechtensteinischen mit allen Zu- gehörden in förmlichen Besitz zu nehmen, wird, was bereits mündlich geschehen ist, der Hochw. Geistlichkeit zu Benderen schriftlich ange- fügt, dasz sie gedachte Se. Hoheit nunmehr als ihren und der ihnen bisher anvertrauten Pflegei einzigen rechtmäßigen Herrn zu achten, demselben alle schuldige Treue und Gehorsam zu leisten und in der Verwaltung und sonstigen Angelegenheiten der Pflegei keine anderen Befehle bei Vermeidung höchster Ungnade anzunehmen mithin bei der provisorischen Fortsetzung ihrer bisherigen Verwaltung niemand anders als der von Seiner Hoheit dazu befehliget wird, Rechnung ab- zulegen oder Gelder und Naturalien abzuliefern habe. Zugleich ge- schieht dem l^. Statthalter der Auftrag, diese Besitzergreifung, wo- mit übrigens die Rechte eines Dritten keineswegs benachteiligt sein sollen, den Lehenleuten der Pflegei, die bei den Bedingungen ihres Besitzes vorläufig bestätigt werden, und allen, die es angeht, zur Wissenschaft und Nachachtung kund zu tun." — Für den guten 1'. Statthalter offenbar eine erfreuliche Nachricht und ein angenehmer Auftrag! Der Fürst von Oranien erklärte 1803 daß er von den Gütern des Klosters Besitz ergriffen habe. Er ernannte den bisherigen Statt- halter in Bendern, ?. Anton Fröhlich, zu seinem provisorischen Ver-
	        

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