Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

III. Die Seelsorge bis zum Untergang des Klosters. 
71 stellung des Pferdes an den rechtmäßigen Eigentümer an und ge- stattete dem Käufer auch eine Entschädigung für seine gerichtlich nach- weisbaren Auslagen. Seine Forderungen beliefert sich aber auf 180 Gulden. Er behauptete, den Franzosen 7 Louisdor gegeben und an Reisespesen nach Glarus und für Futter das übrige ausgelegt zu haben. Das Pferd kam nun zwar nach Bendern zurück; aber die exorbitante Forderung des Käufers konnte der Pfarrer nicht aner- kennen. Er wandte sich an das Vaduzer Oberamt; dies empfahl aber eine gütliche Verständigung. Wie diese ausfiel, darüber berichten die Akten nichts. Graubünden war als „Kanton Rätien" an die helvetische Re- publik gekommen. Nun verlangte die helvetische Verwaltung, dasz über alle Güter des Klosters, die in Liechtenstein und Vorarlberg lagen, die Aktiva und Passiva, ein Inventar aufgenommen werde, wegen den zu leistenden Kriegssteuern. Es wurde eine Frist von 14 Tagen gestattet. Die Regierungen von Vaduz und Feldkirch pro!e- stierten gegen diese Jnventarisation. Der Abi von Roggenburg schrieb an den Abt von St. Luzi, die Proiestation von Vaduz sei für St. Luzi ungemein gut verfaßt, er rate daher, sich immer an die Ober- ämter von Vaduz und Feldkirch zu halten. Jn dem Schreiben ist auch erwähnt, das Kloster Roggenburg habe das ganze zerstörte Kloster St. Luzi mit großen Kosten wieder aufgebaut, und habe jetzt noch eine Forderung von 2793 fl. Der Abt wird ersucht, sich in den schwie- rigen Verhältnissen beim Abt von Pfäfers Rat zu holen. Die Verwaltungskammer des Kantons Rätien stellte dem Fi- nanzdepartement das Rechtferügungsschreiben zu mit einem wohlwol- lenden Begleitschreiben. Sie hoffe, daß das Departement dadurch mit dem Kloster St. Luzi zufrieden gestellt werde, wenn dieses die versprochene Auskunft über seine Einkünfte von der Pfarrei Bendern liefere. „Ihr werdet dieses den Konventualen zu ihrer Beruhigung mitteilen." Unter dem 2. Februar 1892 schrieb der Landvogt an den Prä- laten von St. Luzi: nachdem die Regierung von 'Bern erklärt hat, es sei nie ihre Absicht gewesen, auswärtige Güter und Eefälle des Klosters St. Luzi zu den schweizerischen Kriegslasten beitragen zu lassen, und daß überhaupt Verfügungen über solche Besitzungen im- mer mit Einverständnis des Territorialherrn geschehen würden, finde er keinen Anstand, zu erklären, daß es dem Kloster gestattet sei, seine
	        

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