Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

III. Die Seclsorge bis zum Untergang des Klosters. 
65 fahren wollten, wurden sie vom dortigen Zoller angehalten, und 2 Viertel Kernen als Zoll weggenommen. Darüber beschwerte sich der Abt beini Fürsten mit Berufung auf das Neslript des Fürsten Anton Florian vom Jahre 1719. Die Antwort von Wien war dem Klo- ster günstig und seine Zollfreiheit anerkannt. Auf Makarius Mesmer folgte als Abt ?. Norbert Kauf- mann. Er stammte aus Balzers, war ein hoch gebildeter Mann, starb reich an Verdiensten i. I. 1754. Sein Nachfolger Abt Augustin Leutter (f1782) war von 1750 bis 1754 Administrator in Bendern gewesen. Unter dem Abte Augustin i. I. 1761 gab es zwischen der Land- schaft Schellenberg resp, deren Eerichtsleuten und der Benderer Statt- halterei Anstünde in einer Sache, die so recht die Kindlichkeit jener Zeit zum Ausdruck bringt. Die Administratoren hatten nämlich früher bei den Wahlen der Landammänner und Eerichtsleute die Höflichkeit gehabt, die Herren des Vaduzer Oberamtes und die neuen Landammänner und Gerichts- leute zu einem Mittagessen einzuladen. Aus diesem Höflichkeitsakte wollten nun die Eschncrberger eine Pflicht machen und als bei der Wahl i. I. 1761 das Kloster von einer Einladung der Richter Um- gang nahm, klagten sie beim Landvogt v. Grillot und der Landam- mann Johann Marrer bat den Landvogt, den Statthalter zu ver- pflichten, bei der Landammann-Satzung dem ganzen Gerichte Speise und Trank zu geben, dafür sei er ja von Schnitz und Steuer frei. So sei es bei früheren Wahlen auch geschehen. Der Landvogt überließ die Entscheidung dem Abte. Der Abt Augustin wies eine derartige Verpflichtung entschie- den zurück. Wenn einmal die Herren eingeladen worden seien zu einem Mahle, sei das ohne Pflicht geschehen und auch bezahlt worden. Der 1>. Prior sei 6i/z Jahre Pfarrer in Bendern gewesen und wisse auch nichts von einer solchen Pflicht. Die Eerichtsleute blieben trotzdem auf ihrer Forderung bestehen, so daß das Oberamt den Statthalter ersucht, den Gegenbeweis zu erbringen, da eine Neuwahl bevorstehe. Auf den 15. Juni 1764 be- schickte der Landvogt die Parteien, das sämtliche Gericht und auch die Vögte der Gemeinden nach Vaduz. Diese behaupteten, das Gast- mahl sei immer gratis gegeben worden. Zu der Zeit, da 13 Jahre lang kein Landvogt gesetzt wurde, habe dieser Usus von selbst zwar 5 5
	        

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