Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

III. Die Scelsorge bis zum Untergang des Klosters. 
33 Dessen und aller oben geschriebenen Dingen halber soll uns nicht schützen noch schirmen weder Landrecht, Bündnis, Freiheit, Burgrecht, nichts ausgenommen. Fügte es sich auch, was wir nicht hoffen, daß der Kirch- herr im Sennwald seinerzeit diese unsere Jahrzeit mit Vigil, Aemtern, Messen und Kerzen nicht hielte, auch das ewige Licht nicht ordentlich und fleißig bezündete, so sollen und können als- dann Wir und nach unserem Tode ein Abt zu St. Luzi den Zins von den 10 Gulden einnehmen und aber Vigil, Aemter u. s. w. halten lassen. Wenn ein Kavlan mit Tod abgeht, soll immer dessen hinterlassenes Hab und Gut, liegendes und fah- rendes, nachdem seine Seele recht bestattet worden und die Schul- den bezahlt sind, an die Pfründe fallen und zur Besserung und Mehrung ihrer Güter angelegt werden." Schließlich bitten die Stifter den erwählten Bischof Paulus von Chur oder dessen Vikar um Bestätigung ihrer Stiftung. Der Abt Johannes von St. Luzi und sein Konvent stellten über den Empfang der Stiftungsurkunde des Freiherrn einen Re- vers aus und versprachen, dieselbe in gutem Verwahr zu halten und den übernommenen Verpflichtungen stets pünktlich nachzukommen. Derselbe Freiherr Ulrich und seine Gemahlin Agnes stifteten dann unter dem 9. Oktober 1523 eine zweite Kaplaneipfründe im Senn-- wald für den Altar des hl. Christophorus und übertrugen auch dieses Patronatsrecht dem Kloster St. Luzi. Dafür stellten Abt Theodor Schlegel und der Konvent eine Urkunde aus. Jn den Jahren 1515 und 1520 war ?. Christophorus Gertlin von Feldkirch Pfarrer in Scnnwald und 1539 war Georg Feuer- stein Pfarrer in Bendern und Sennwald. Jn jener Zeit begann in Eraubünden die kirchliche Neuerung, die sogenannte Reformation. Sie verlief in Bünden entsetzlich blutig. Ihr sollte auch der Abt Theodor Schlegel zum Opfer fallen im Jänner 1529. Schon i. I. 1526 schafften die Churer unter dem Apostaten Comander die Messe ab. Der Bundestag von Jlanz be- raubte den Bischof seiner weltlichen Herrscherrechte, schaffte die Jahr- tagstiftungen ab, verwarf die Lehre vom Fegfeuer, verbot den Klö- stern die Aufnahme von Novizen, beschränkte das Einkommen der Geistlichen, gab den Gemeinden das Recht, den Pfarrer abzusetzen
	        

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