Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

13V XIV. Volkswirtschaftliches und kulturgeschichtliche Notizen. geblieben 
waren, schlössen die Gemeinden 
i. I. 1793 folgenden Vergleich ab. Eschen überlieh an Gamprin das Atzungsrecht in der Ruggeller Au, Gampriner Au, in Kratzernwald, im Boien und von 1398 an ihren Anteil am Schwibbogen. Gamprin dagegen überließ 
an Eschen die Atzungen in Nendeln, im Wald, Berg und Tal, auch in der Herrschaft!. Waldung. Fer- ner überließ Gamprin 
den Eschnern ins Eigentum ihren Anteil an der Ronengaß, am Ziegelmahd, an Flurbühel und am Mühlenmahd. Zu ge- meinsamer Atzung blieben noch 
vorbehalten Aspen, Salums und 
die Eschner Reute. Der Schaf- und Eaistrieb 
solle sich an die fürstliche Wahlordnung halten. Jm Jahre 1391 endlich 
markten Eschen und Gamprin im Benderer Aeule, weil die Lisatländer in Bendern zur Gemeinde geschlagen wurden.
	        

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