Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

156 
X. Vom Oehrischen Hof. es das Alprecht auf einmal abtreten müssen! Der Vogteiverwalter v. Gilm wisse ja selbst, dasz Bendern in Liechtenstein gelegen, sein Vieh allezeit auf diese Alp getrieben, wo sollte denn Bendern Trieb und Tratt suchen? Man werde ihnen doch keinen Schaden zumaßen können. Der Herr Baron möge dieser Gewalttätigkeit entgegentreten. Der Vogt v. Gilm anrworiete dem Abt Augustin unter dem 17. April, er habe aus guter Absicht den Termin so kurz bemessen, damit das Kloster ohne Umwege sogleich das bare Geld bekomme und für sein Vieh um einen anderen Weidegang sorgen könne. Da der Bürgermeister auf der Ablösung beharre und er, der Vogt, nicht befugt sei, gegen die pragmatische Sanktion zu handeln (welche dem Schreiben in Abschrift beigelegt war), der Abi aber um Verlängerung des Termines ansuche, wolle er denselben auf den 4. Juni verlängern. Darauf schrieb der Abt an den Vogteiverwalter: Es wäre das Beste, wenn der Bürgermeister dieses Jahr noch alles beim alten ließe. Unterdessen könnte man die Sache in aller Ruhe verhandeln, zumal der Abt aus sich selbst solches nicht abtun könne ohne den Prä- laten von Roggenburg. Zu bewundern sei es doch, daß seit 1635, da die Alp in den Klosterbesitz gekommen, niemandem eingefallen sei, sie anzusprechen. Wie sein Vorgänger Abt Makarius berichtete, sei die Alp von den Schneiderischen dem Kapitularen ?. Heinrich Schneider, deren Vetter, der am 31. März 1696 gestorben, als legitime Abfer- tigung gegeben worden. Man möge auch das durch die Reformation veramte Kloster berücksichtigen. Die Alp gehöre zur notwendigen Sus- tentation des Klosters, ohne die dasselbe nicht das nötige Vieh hal- ten könne. Der Vogt wird dann noch an die Pflicht des Abtes er- innert und an die Schwierigkeit, die Sache sogleich zu beurteilen. Der Termin wurde dann über den 4. Juni hinaus verlängert. Am 16. Juni schrieb der Abt wieder an v. Gilm. Aus dem letzten Schreiben des Vogtes habe er entnommen, daß der Bürgermeister von seinem vermeintlichen Reluiiionsrechte nicht abstehen wolle. Nun habe sich aber, da die Absicht des Bürgermeisters ruchbar geworden, der ehrsame Johann Tschol, Engelwirt in Braz, nach Bendern ver- fügt und die Alp gekauft aus dem Grund, weil er vor dem Bürger- meister das Vorrecht habe, weil er zu den Bertholdischen verwandt sei, von denen die Alp komme. Dieser Tschol meldete sich schon vor Jahren, wenn das Kloster die Alp verkaufen wolle. Wenn nun der Bürgermeister gegen diesen Kauf etwas einzuwenden habe, möge er
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.