Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

154 X. Vom Oehrischen Hof. heit für die Pfarrei eintrat, auf sich beruhen. Beim Verkauf der St. Luzi Güter wurde der Hof der Pfarrpfründe für immer zuerkannt und später mit anderen Pfründgütern verkauft. Die Alp „Hellberg". Am 2-5. Juli 1685 kauftenJohannes Sapper, damals Pfar- rer und Ökonom zu Bendern, und ?. Heinrich Schneider, Cooperator daselbst, mit Einwilligung des Prälaten Florinus von St. Luzi von dem Bruder des ?. Heinrich, Martin Schneider, Waldmeister der österr. Herrschaften Bludenz, Sonnenberg und Dornbirn, Bürger zu Bludenz, die Alp Heuberg, die an die Brazer Gerechtigkeit grenzte um 225 fl. Sie war von Hans Berthold in Braz an den Martin Schneider verkauft worden um 225 fl. Das Geld zum Kaufe der Alp hatte das Kloster entlehnt von der Jungfrau Magdalena Schick zu Vaduz. Die Alp musz dann an (den früheren Besitzer) Johann Berthold wieder verkauft worden sein; denn es heiszi in einem Akt vom 25. Nov. 1710: „Nachdem Joh. Berthold von Dalas als Käufer der nach Bendern eigentümlich gehörigen Alp auf dem Sonnenberg gele- gen durch einen unglücklichen Schlag einer gefällten Tanne ums Leben gekommen und dessen hinterlassene Witwe und Kinder sich untüchtig befunden, solche Alp zu besetzen, noch die eingedingten Rinder jähr- lich zu sömmern, so hat sich heute ein Verkauf dieser Alp (jedoch auf Ratifikation des Abtes Hugo zu Roggenburg und ?. Albert, Abtes zu St. Luzi) zugetragen zwischen dem ?. Dominikus Schwaninger und Herrn Ulrich Vorburger, Lieutenant von Werdenberg als Käu- fer dergestalt, dasz der Käufer des halben Teiles der Alp rechtmäßiger Inhaber sei und die Kosten zur Hälfte trage. Und ist der halbe Verkauf ergangen um 110 fl. Und wenn die erste Alpfahrt ohne Scha- den abgeht, will der Herr Lieutenant ein Schaf dem Dominikus oder seinem Nachfolger verehren. (Die andere Hälfte behielt das Klo- ster). Jede Partei bezahlt den halben Hirtenlohn. Hat Bendern nicht genug Rinder und Schafe zur Sömmerung zu liefern, so will Vor- burger den Abgang ersetzen und für jede Kuhweide 40 Kreuzer zah- len. Der Hirtenlohn wird auf die Anzahl der Kühe verteilt. Für eine Kuhweide gelten zwei Rinderweiden oder ein 3 jähriges Rind oder 3 Kälber oder 5 Schafe. Der Hirtenlohn für jede Kuh ist 40 Kreuzer.
	        

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