Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

X. Vom Oehrischen Hof. 
147 Pfarrer betrachte den Hof als Eigentum, obwohl ihm nicht der Hof, sondern nur Gefalle davon überlassen seien. Der frühere Pfarrer habe ja zugegeben, daß von Nassau-Oranien ihm nur der Lehmzins vom Hof überlassen worden sei. Das Obereigentum und die Lehenrechte seien dadurch nicht in das Eigentum der Pfründe übergegangen, daher die Küchengefälle und der Geldzins vorbehalten worden seien. Der Hof sei ein Schupslehen. Auch die anderen Lehengüter seien früher vom Kloster nur auf 15 Jahre verliehen worden und zwar stets an die alten Besitzer, die alle 15 Jahre den Ehrschatz zu zahlen hatten. Dieser betrug anno 1805 30 sl, anno 1320 35 fl, anno 1335 35Vs fl. Der Ohrische Hof sei seit 1790 nicht mehr verliehen worden. Der Ehrschatz von 1805, 1320 und 1335 wäre also um Martini zu be- heben mit 2561/2 fl. Bevor dieses Geld eingezogen werden könnte, müsse die Frage über die Zugehörigkeit des Hofes höheren Orts ent- schieden werden. Auch vom Bitschischen Lehen beziehe der Pfarrer Nutzen. Die Cam.-Bezirksvenoaltung fragte dann beim Rentamt an, ob die Kornfrüchte des Hofes und der Ehrfchatz für das Ärar wirklich beansprucht werden könnten und ob die Eefälle in Vorarlberg nicht der Pfarrei Bendern als Benefiziat-Einkünfte gebühren. Am 14. April 1335 schrieb die Cameral-Bezirksverwaltung an das Bregenzer Kreisamt: Bezüglich des Ohrischen Hofes, der anno 1820 stillschweigend der Pfarrpfründe überlassen worden, sei folgen- der Verhandlungsäkt erwachsen. Es seien die Fragen aufgeworfen worden, 1. ob die 60 Viertel Korn von diesem Hose nicht für das Ärar angesprochen werden können, und ob nicht wenigstens das Obereigen- tumsrecht und das Recht auf den Ehrschatz dem Ärar zustehe; 2. ob die StatthaltereigefäNe in Vorarlberg nicht der Pfarre Bendern als Benefiziateinkünfte gebühren und wieder zurückzustellen wären. Ad 1. Nach den Akten sollen die 60 Viertel Getraide der Pfarr- geistlichkeit in Bendern als Entschädigung überlassen worden sein, weil diese Geistlichen vorhin mit Bewilligung des Stiftes St. Luzi 76 Viertel Korn aus den in Vorarlberg ausgehenden Urbargefällen von 176 V. Korn und 3 V. Rauhfrucht nebst 9 sl 53 kr an Geld beho- ben hat, diese Eesälle aber zur Zeit, als das Haus Nassau-Oranien in den Besitz der gedachten Statthalterei gekommen ist, von der öster- 10^
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.