Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

X. Vom Oehrischen Hof. 
145 siel, und die übrigen Nahrungsmittel hoch angekauft werden mußten, war zu jedermanns Verwunderung die Tafel sehr geschmeidig (schmal) und der aufgetischte Wein bestand für jeden Priester 
in 1/4 Maß. Bei all dieser Einschränkung mochten die Eefälle so wenig den nötigen Unterhalt abwerfen, daß bei 100 fl Schulden aufgelaufen, die der Erbsmasse des rückgebliebenen Möbels zur Tilgung aufgelastet wurden. Würden aber gegenwärtig bei besseren Jahren die Eefälle des Hofes von der Pfarrei abgerissen werden, so könnten zwei Priester unmöglich sich durchbringen. Der Ertrag des Hofes besteht in 30 Viertel Korn und 30 Viertel Türken oder Gerste, und das ist der ganze Brod- und Mehlartikel, der bezogen wird und wohl auch die Seele des häuslichen Unterhalts. Ich berühre hier nur obenhin die Notwendigkeit den Ohrischen Hof als nötigen Unterhalt für zwei Prie- ster zu betrachten. Da es aber das Ansehen hat, daß man mehr auf Einleitung der Rechte dringet, die die Pfarrei seit der Zwischenregie- rung von Baiern veranlassen konnten, die besagten angezogenen Ee- fälle für sich zu benutzen, so entspreche ich dieser Aufforderung durch folgende selbst erst eingeholte Erklärung. Die von alten Zeiten her für die Pfarrei Bendern bestimmten Einkünfte bestanden nebst den noch anwesenden Pfründgütern (mit Ausschluß des Ohrischen Hofes) in einem Eetreidebezug aus dem Rankweiler Lehen, in 3 Fuder Stroh aus dem Zehnten genommen, ein Fuder mit 4 starken Pferden gezogen, das Fuder zu 3 fl gerechnet. Da aber nach erfolgter Klosterauflösung die im Fürstentume Liech- tenstein liegenden Besitzungen des Klosters St. Luzi an Nassau-Ora- nien übergegangen und mit diesem auch das Rankweiler Lehen samt dem Zehentstroh, so war die Pfarrei außerstande, zwei Priester näh- ren zu können. Es geschahen Vorstellungen und man erzweckte eine mehrfache beliebige Unterstützung, die an Wein, auch Pferden und Nahrungszufuhr aus Blumenegg Hieher verabfolgt wurde. Da aber eine ähnliche Unterstützung als kein bleibendes Eefälle angesehen wer- den konnte, so geschah bald ein weiterer Rekurs nach Weingarten zur damaligen Regierung; nach der Hand erschien Herr Kreiskommissär von Fintler von Bregenz in Bendern zur genauen Untersuchung der Sache, und bald darauf erfolgte eine Festsetzung, daß der Pfarrei statt dem Zehentstroh und dem aus Rankweil bezogenen Getraide der zwar minder einträgliche Ohrische Hof für immer einverleibt blei- 1 0 lg
	        

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