Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

142 IX. Vom Zehenten. Die Weinberge lagen aus der Stelz, im Federfeld, in Salums, in Kraze- ren, in Flaggeren, an Albers Berg (mehr als 10 Viertel wurden von Trüetern gewonnen), ferner zu Mauren, auf Aspen, auf der Steig, im Ben- dererfeld, auf Christ, in Rollen, auf Schellenberg, in Karvilien, beim vor- deren Schlosz, auf der Reute, in Gamprin, an Lauters Halde und in Ben- dern. 1751 Jn diesem Jahre wurden alle Zehentrechte auf 3 Jahre an Peter Kind von Gamprin und die Ruggeller an Michel Kaiser, Domini Putscher, Mi- chel Ohri und Andreas Heb verliehen. 1759 Abt Augustin und Prior P. Adalrich übergeben dem Landammann Dom. Putscher von Ruggell, dem Peter Kind von Gamprin und Andreas Heb von Ruggell den ganzen Benderer Zehent auf 8 Jahre um 339 sl Zins. Bei Hagelschlag trägt das Kloster den halben Schaden. Später wurde dieses Lehen weiter verliehen bis 1777. 1736 Jn diesem Jahre wurde der Zehent an die früheren Besitzer neu verliehen um 330 fl Zins. 1737 Die Schellenberger Lehenmänner hatten den Zehnten der Gemeinde abge- treten und den Zins in Geld auf die Bürger repariert, was das Oberamt auf 10 Jahre genehmigte. 1796 Der Landammann Nescher und die Bürgerschaft bitten um Überlassung des Zehnten an die Gemeinden, was das Oberamt befürwortet. 1799 Das Kloster überläszt der Gemeinde Eschen auf 2 Jahre ihren Zehnten für jährlich 8 Louisdor — 83 fl. Jnr Jahre 1335 hatte Pfr. Wolfinger dem Ordinariat gemeldet; dasz in Ruggell Neubruch gemacht worden sei, von dem kein Zehent entrichtet werde. Solche Neubrüche werden bald viele gemacht werden wegen der zu gewärtigsnden Grundverteilung. Vom Neubruch habe der Pfarrer zwei Drittel zu fordern. Das sei im Vergleich von 1620 so bestimmt worden. Im Jahre 1663 habe der Landesherr Graf von Hohenems für immer darauf verzichtet. Nach dem bekannten Streit von 1719—1723 und wieder 1749 seien dem Pfarrer wieder zwei Drittel zuerkannt worden, durch Hofkanzlei Reskript von 1796 sogar der ganze Novalzehent. Anno 1797 muszte Eschen den eingezogenen Zehnten vom „Malanser" herausgeben. Also habe die Pfründe als solche das Recht auf den Novalzehnten und das österr. Rentamt habe kein Recht. Da das Oberamt zum Vollzuge dieses Rechtes nicht zu bewegen sei, wende er sich an die kirchliche Behörde. Was diese sprach, ist nicht ersichtlich.
	        

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