Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

IX. Vom Zehenten. 133 legten Äckern und Weinbergen, wurde von dem fürstlichen Oberamt für Eigentum des Landesherren erklärt und vom fürstlichen Verwalter eingezogen. Da aber der Zehent eine uralte Abgabe an die Pfarrer war, 
fühlte sich die Geistlichkeit da- durch in ihren Rechten gekränkt, führte darob beim Oberamt Beschwerde und, als diese nichts fruchtete, 
beim Bischof. Dieser erließ (1719) ein Abmahnungsschreiben an 
den fürstlichen Verwalter und drohte ihm mit dem Banne. 
Als diese Drohung wirkungslos 
blieb, setzte er sie ins Werk und lieh von allen Kanzeln die Erkom- munikation verkünden gegen den Verwalter 
und seine Gehilsen. Der Fürst Anton Florian, dem die Beamten den Vorgang berichtet hatten, glaubte, nur 
der Kaiser könne 
in diesem Falle entscheiden und richtete ein scharfes Mandat an 
die Geist- lichen des Landes. 
Besonders scharf getadelt wurden die Pfarrer von Triefen, Schaan und Bendern und die beiden 
Hoflapläne, sowie der Bischof, der die Sache vom geistlichen Gerichte entschieden haben wollte. Die nicht genannten Pfründen hatten 
in dieser Streitsache kein eigenes Interesse, 
weil sie keinen Novalzehnten be- zogen. Der Fürst befahl nun, dasz auf 
alle geistlichen Güter, die im Fürstentum lagen, auf alle Einkünfte, Möbel und Effekten 
der Geistlichen bis Austrag der Sache Beschlag gelegt und obrigkeitlich verwaltet 
werden sollten, desgleichen auf alle durchpassierenden Güter und Einkünfte, welche 
dem Bischof, dem Abt von St. Luzi und anderen graubündnerischen Geistlichen (Domkapitel), die aus irgend eine Weise vom Bischof abhingen, gehörten. 
Auch soll nicht der halbe, sondern der ganze Novalzehnt 
zur fürstl. Verwaltung gezogen werden. 
Endlich solle von den jenen Geistlichen angehangen Kapitalien nichts verabfolgt werden, weder Kapital noch Zins, auch nicht der gewöhnliche Zehent, alles bei schwerer Strafe, bei Kon- fiskation von Hab und Gut, bei Leib- und 
Lebensstrafen. Dieses drakonische Mandat 
roch stark nach der Feder 
des fürstl. Kommissärs Harprecht. Besonders hart 
wurden also die Pfarrer von Schaan, Triefen und Bendern und die Hoflapläne behandelt. Nicht nur wurden ihnen alle Einkünfte entzogen, sondern 
Aufseher bestellt, daß ihnen niemand etwas bringe oder für sie arbeite. Der Abt Milo bat einen Herrn, 
der nach Wien reiste, um seine Verwendung beim 
Fürsten. Dieser berichtete aber, die Sache 
liege schon beim kaiserlichen Reichs- hofrat. Da der verordnete Sequester dem 
Kloster St. Luzi, das von den Einkünf- ten aus Liechtenstein leben muhte, besonders drückend war, trug der Abt 
dem da- maligen 
Psarrer in Bendern P. Marianus Heisz, auf, bei den 
Beamten in Vaduz eine 
Aufhebung desselben zu bewirken. Der Pater berichtete an den Abt, er habe dem Landvogt die Bitte vorgetragen und die Antwort bekommen: der Abt soll beim Bischof die Aufhebung des Kirchenbannes für die 
Kirche in Bendern auswir- ken, 
dann soll dem Kloster alles verabfolgt werden. Der Grund 
zu dieser For- derung an den 
Abt sei, weil das 
Kloster, im Geistlichen und Weltlichen privili- giert, nicht 
vom Bischof abhänge. Würde der Abt die 
Erkommunizierten in die privilegierte Kirche zu 
Bendern einlassen und ihnen die 
Sakramente spenden, so würde man ihm nicht nur alles zustellen, sondern 
den Wohlstand des Pfarrhauses in Bendern nach Kräften befördern helfen. Der Sequester werde aber auf den anderen Pfründen so lange bleiben, bis wenigstens die Hälfte des Novalzehnten der Herrschaft bleibe.
	        

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