Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

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IX. Vom Zehenten. Die Patres beriefen sich auf das Kirchenrecht, das allen Zehnten dem Psar- rer zuspricht. Der Novalzehent speziell gehöre dem Taufstein. Übrigens liege die Entscheidung beim Abt als rechtmäßigen Pfarrer zu Bendern. Sie wollen näch- stens demselben schreiben. P. Bonaventura begab sich nach Chur und mit dem Abt zum Bischof. Die Entscheidung des Bischofs fiel für den Grafen ungünstig aus mit Berufung auf das Konzil von Trient. Auch die Abmachungen mit Bal- zers, Eschen und Mauren seien ohne Einwilligung des Bischofs geschehen. Sollte der Graf dennoch mit Gewalt den halben Zehnten an sich ziehen, so könne man zwar in diesen schwierigen betrübten Zeiten und Kriegsläufen vor Gewalt nicht sein, aber man lege feierlichen Protest ein. P. Bonaventura liesz diese Erklärung dem Grafen Franz Wilhelm überreichen. Im August 1647 liehen sich zwar der Graf und sein Landvogt auf die Kirchweihe nach Bendern einladen vom Pfarrer P. Bonaventura Schalk, den der Landvogt seinen Vetter nennt, aber die Streitsache wegen des Novalzehnten be- stand noch viele Jahre fort. Wahrscheinlich werden die Grasen ihren Willen durch- gesetzt haben. Fast 40 Jahre später i. I. 1685 klagte der Pfarrer zu Bendern, im Auftrage der Abte von Roggenburg und St. Luzi gegen die oaduzische Herr- schaft beini Abt von Kempten, als dem kaiserlichen Kommissarius, in bezug auf das jus advocatioe, auf den Novalzehnten und den Hanf- und Hühnerzehnten. Der Entscheid wurde hinausgeschoben, aber die Untertanen ermahnt, dem Kloster das nötige Brenn- und Zaunholz gutwillig zu verabreichen. Im folgenden Jahre (1686) brachte die gräfliche Kanzlei einen Vergleich zustande zwischen den Pfarrangehörigen von Bendern (Ruggell, Schellenberg, Gam- prin, Bendern und auf dem Berg) mit dem Abt Florinus von St. Luzi und Abt Adalbert von Roggenburg wegen dem Blut- und Kleinzehnten. Vertreter der Pfründe war der Pfarrer P. Johann Sapper und ein Jurist. Aus schriftlichen Do- kumenten wurde erwiesen, dasz der Blutzehent von Füllen, Kälbern, Schasen> Geißen, Ferkeln, 
Hühnern, Gänsen, Enten und Immen, der Kleinzehent von Hirse, Fench, Erbsen, Bohnen, Rüben, Kraut, auch von Äpfeln, Birnen und Nüssen ge- leistet worden war. Die Leute aber wollten den Kleinzehnten nur von Kraut und Hanf, den Blutzehnten nur von Füllen und Kälbern und zwar für erstere 6 Pfg., für letztere 4 Pfg. pro Stück entrichten zur Erhaltung des ewigen Lichtes. Seit unerdenklichen Zeiten hätten sie nicht mehr geleistet. Die Entscheidung lautete: Von jedem Füllen 6 Pfg., von jedem Kalb 4 Pfg, von Ferkeln, Gänsen und Enten und vom Wachs der zehnte Teil in natura. Den Kleinzehnten haben die Leute wie von altersher zu geben, aber anstatt des Hanses, wenn einer solchen baut, zwei „Brättige" und von jeder Hennenbrut ein Hännelin. Die 3 Hühner für den Tausstein fallen weg. Bei dieser Verhandlung wurde auch eine Urkunde von 1225 vorgewiesen, laut welcher aller Zehent im Kirchspiel Bendern der dortigen Pfarrkirche gehörte. Lei- der ist diese Urkunde nicht mehr vorhanden. Jm Jahre 1637 verzichtete der Graf Jakob Hannibal für sich und seine Erben für immer auf allen Zehnten zu Bendern zu Gunsten des Klosters. Jm Jahre 1719 brach ein neuer Streit wegen des Novalzehnten aus unter der fürstlichen Regierung. Der Novalzehent, d. h. der Zehent aus den neu ange-
	        

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