Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

10 I. Die älteste Geschichte der Pfarrei. auf das begeren der Brüeder sant Lucii, und von wegen der Hoffnung Ewiger belonung hat er sy frey übergeben der jetzge- nanten kirchen sant Lucii mit aller jrer Zugehörung Zu der Eer gottes über die Uberbeleibung des lebenmachenden Hailigen Kreuz, Also das die vorgenanten Brüeder des orths sollen die Kirchen haben und halten und Ewigklich besitzen. Der halben Wir disse schenkung oder Zugebung Unseres Herrn Vatters, wie sy dann von Jme gemacht ist, gerechilich und Hailiglich und ver- nünfliglich wellen Wir für steet haben, kreftigen sy mit Ewiger sterkye. Deshalben bevelchen Wir und gepieten bey straff Unser ungnad, das niemcmt sey, der für sich nem Zekhomen wider disse schankung und begabung, welche Unser Herr und Vatter jn vor- genanter kirchen zu Benderen gethan der kirchen St. Luci und den Brüedern, die Gott und St. Lucio dienen, oder disse Unser bestättigung, so über dissen briesf gemacht ist, unterstiend zuver- brechen oder zuschwechen. Auff das aber disse Ding Best und steet beleiben, haben Wir dissen Zedel bevolchen zuschreiben und zu- siglen". (Zeugen waren mehrere Bischöfe und Grafen). Der Bischof Arnold verlieh durch Urkunde vom 5. Juli 1215 dem Kloster St. Luzi die Einkünfte der Kirche zu Bendern, sowie deren geistliche und weltliche Verwaltung. Das Kloster könne nach Belieben einen Welt- oder Ordensgeistlichen als Pfarrer einsetzen, der jedoch vom Bischof für die Seelsorge bevollmächtigt werden müsse. Somit wurde die Pfarrei dem Kloster vollkommen in- korporiert. Eine Bulle des Papstes Jnnocenz III. von 1216 enthält auch die Eremtion jener Güter, welche die Kirche von Bendern in Zit- kunft rechtmäßig erwerben werde. Durch Bulle vom 19. Juni 1221 bestätigte auch der Papst Ho- norius II I. dem Kloster diese Inkorporation und den Besitz der Kirche von Bendern. Die lateinische Urkunde lautet in deutscher Übersetzung: „Honorius Bischof (der ganzen Kirche), Knecht der Knechte Gottes, den geliebten Söhnen, dem Propst und Konvent von St. Luzius, Prämonstratenserordens im Bistum Chur Grusz und apostolischen Segen! Weil von uns verlangt wird, daß wir das was recht und gut ist und was Billigkeit und Vernunft fordern, durch die Bemühungen unseres Amtes zum erwünschten Ziele füh- ren, daher bestätigen wir euch, im Herrn geliebte Söhne, eueren
	        

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