Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

V. Geschichte des Benderer Patronatrechtes. 
115 Sobald die Genehmigung des Pfründbriefes erfolgt sein wird, wäre es unser Wunsch, dasz sofort mit der Ausschreibung der Pfarr- pfründe Bendem im Concurswege vorgegangen würde." — Unter- zeichnet von: Landesverweser von Hausen; Vorsteher Joh. Georg Nescher, Joh. Hasler, Anton Marrer, Andr. Ohri und Franz Josef Kind. — Jn dem am 23. Juni 1874 von Bischof und Regierung unter- zeichneten Statut wird 1. Gemeinde Gamprin und Pfarrei Bendern als eines und das- selbe erklärt. 2. Der Gemeinde das Patronatrecht zugesprochen, (laut Vertrag vom 13. Jänner 1874 mit dem österr. Ärar), damit das Recht der Pfarrwahl nach der Weisung des Bischofs. 3. Einkommen des Pfarrers festgesetzt mit einem Bodenkomplei von 10,536^ Klafter, 700 fl Bargehalt aus dem 14,000 fl betra- genden Fond, dem nötigen Holz aus den Kirchenwäldern und den- Erund- und Schmalzzinsen, per 39 fl. Der Pfarrer bleibt von allen Eemeindelasten frei. 4. Die Verpflegung der ?. ?. Kapuziner obliegt dem Pfarrer. Er hat 200 fl zu beziehen für die Fühmessen an Sonn- und Feier- tagen, aus dem Holzerträgnis. 5. Die Verwaltung liegt dem Kirchenrat ob. 6. Für die nötige Restaurierung der Kirche und Okonomiegebäude werden 10,000 sl bestimmt, 4000 fl sind an Ruggell und Schellen- berg hinauszuzahlen. 7. Der Verkauf der Kirchengüter soll mit obrigkeitlicher Erlaub- nis in günstiger Zeit geschehen und der Erlös als Kirchenbaufond angelegt werden. VI. Die in der Geschichte von Bendern erwähnten geistlichen Kerren 1215 Propst Konrad. Auf Bitten dieses Propstes bestätigte Kai- ser Friedrich II. dem Kloster die Kirche Bendern und inkorporierte Bischof Arnold diese Pfarrei dem Kloster. 3*
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.