Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

114 V. Geschichte des Benderer Patronatrechtes. dem Zehentkapital von 13546 fl und in der Abtretung eines dem Restbetrage im Werte gleichkommenden Lehenhofes in Eschen oder Gamprin bestehen soll. — Die Benderer klagten beim Bischof und ihrem Vertreter wegen der Verschleppung der Angelegenheit, da Osterreich zögerte, aber die Kirche dabei einzustürzen drohte. Unterdessen starb Pfarrer Schäd- ler. Endlich am 3. Febr. 1373 kam die Antwort aus Innsbruck. Osterreich entrichtet der Pfarrgemeinde für Übernahme des Patro- nats und der Baupflicht 16,000 fl. bar. Die Gemeinde stellte es dem iBischof anheim, ob dieses Angebot angenommen werden soll. Der Bischof war für einen Betrag von 13000 fl in Silber, aber ohne Grundstück. Die österr. Finanzbehörde war nicht dafür zu haben. Je- doch kam noch im Herbste 1873 der Vergleich zustande. Die Ver- handlung fand am 3. Jänner 1874 in Feldkirch statt. Osterreich zahlte 16,000 fl in Silber. Damit waren beide Parteien zufrieden und der 100 jährige Streit war beendet. Das machte die hier folgenden Bestimmungen möglich. „Protokoll" aufgenommen von Seite der fürstl. Regierung zu Bendern am 15. Okt. 1873 mit dem ständigen Eemeinderat von Gamprin. Demselben wurde die Protokoll-Erklärung der Gemeindevertre- tungen von Ruggell und Schellenberg vom gestrigen Tage rücksichtlich der Abkurung dieser beiden Gemeinden von der Mutterkirche Bendern bekannt gegeben, worauf derselbe sich nachstehend äußert: „Wir gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Gamprin nehmen die uns soeben eröffneten Anträge der Gemeindeabgeordneten von Rug- gell und Schellenberg bedingungslos an und stimmen auch dem Ver- gleichsantrage des österr. Domänenärars wegen Übernahme der Ben- derer Kirchen- und Pfründbaulast gegen eine Pauschalentschädigung von 16,000 fl. ö. W. in Silber und Abtretung des Präsentations- rechtes bei, jedoch wünschen wir und stellen das Ansuchen, es möge von Seite der berufenen Behörden das Nötige geschehen, damit ehe- stens auch auf Schellenberg eine selbständige Seelsorge errichtet werde. Jn Betreff der künftigen Dotierung unserer Psarrpfründe be- halten wir uns das Recht zur Einbringung eines eigenen Organisa- tionsstatutes vor, welches wo tunlich bis nächsten Freitag dem hoch- würdigsten Bischos beziehungsweise der fürstl. Regierung zur Geneh- migung vorgelegt werden wird.
	        

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