Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

106 V. Geschichte des Benderer Patronatrechtes. beteiligten Bürger haben aber erklärt, dieser Beitrag sei viel zu ge- ring. Sie verboten daher dem Pfarrer und seinen Pächtern die Be- nützung des Brunnens. Die österreichische Behörde habe sich doch wie- derholt zur Errichtung eines eigenen Brunnens bereit erklärt, wenn eine Quelle zu haben wäre. Die jetzige Quelle sei aber um die Hälfte näher als die frühere und das ganze Jahr wasserreich, wenn auch alle anderen Quellen am Eschnerberg versiegten. Auch die Wasser- leitung entspreche durchaus. Zu den früheren Brunnen habe man die Deuchel teilweise liefern müssen. Es wird also um eine friedliche Ver- ständigung gebeten. Die Verständigung kam zustande, aber erst 3 Jahre später. Auf Befehl der Regierung erschienen die 7 Benderer Brunnengenossen in Feldkirch. Man einigte sich aus einen Beitrag von 500 Gulden, mit deren Bezahlung man aber aus den bevorstehenden Verkauf der Lehen- güter vertröstete. Aber i. I. 1371 wurde wieder untersucht, wer an dem Brun- nen zahlen müsse, und nur ein Dokument von 1710 entschied, dasz das Ärar die Hälfte zu leisten habe. — Ant 23. Juli 1857 schrieb, wie schon erwähnt, das Finanzmini- sterium an die Finanzbezirksdirektion in Innsbruck: es sei beschlossen, das Patronatrecht über die Pfarrei Bendern dem Seminar St. Luzi abzutreten. Dadurch werde der Pf a r r ge mein d e jeder Vorwand, dem Ärar aus dem Titel des Patronatrech- tes die Baulast für die Herstellung der Kirche an^zu- sinnen, benommen, zumal das Eigentum zu der aus österrei- chischem Gebiete liegenden Kirche begründet, und bezüglich des Zehmtbezuges aus dem Vermögen des Klosters St. Luzius in Chur, welches rechtmäßig und ohne Last aus das österreichische Ärar überging, die helvetische Republik entschädiget worden sei. Man kann sich denken, welchen Eindruck solche Sprache bei der Pfarrgemeinde Bendern machen mußte. Jn ihrer Antwort an das Eubernium vom 3. Oktober 1857 erhob sie feierlichen Protest. Das Kloster St. Luzi, sagte sie, habe alle jetzt säkularisierten Einkünfte be- sessen, aber auch alle Ausgaben für die Kirche und Pfründe bestrit- ten. Jetzt beziehe Österreich allen Zehnten im ganzen Distrikte von Bendern und sämtliche ehemals dem Kloster als Eigentümer und Pa- tron der Kirche zuständigen Güter in Liechtenstein und Vorarlberg. Die k. k. Regierung habe die diesen Bezügen entsprechenden Pflichten
	        

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