Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1923) (23)

V, Geschichte des 
Benderer Patronatrechtes. 
105 gierung die österr. Behörden auf die dringend notwendigen baulichen Veränderungen an der Kirche aufmerksam machte, wurden 180 fl nur mit dem Vorbehalt der Zurückerstattung bewilligt, wenn die Bau- pflicht durch das Schiedgericht nicht dem Ärar zugesprochen werden sollte. Die Gemeinde mußte einen Revers darüber ausstellen. Auch wegen Erhaltung des Brunnens gab es Anstünde mit dem» Ärar. Schon Pfr. Wolfinger hatte im Jahre 1334 das Kreis- amt um die Wiederherstellung des zerstörten Brunnens gebeten. Das Kreisamt hatte beim Eubernium angefragt, ob und inwieweit es sich in Vertretung des Patronatrechtes hier einzumischen habe. Im Jahre 1837 schrieb das Rentamt an den Pfr. Schädler: Der vom Pfarrer und dem Straßenmeister Bachmann beantragten Brunnenherstellung treten Schwierigkeiten entgegen. Das vom Oberamt vorgeschlagene Pumpwerk erscheine nicht entsprechend. Der Pfarrer wird eingeladen, geeignete Quellen zu bezeichnen, die man zum Widümbrunnen ver- wenden könne. Im Jahre 1839 erhielt der Pfarrer Schädler auch vom Oberamt den Auftrag, Vorschläge zu machen, wie die Brunnenangelegenheit am ehesten geregelt werden könne. Der Pfarrer antwortete, es wären im Eschner Gebiet gute Quellen zu haben auf Schönbühl und anders- wo. Aber die Pfarrpfründe habe das Recht auf eine Quelle in Sa- lums, welche seit Jahren nicht eingetrocknet sei. Es scheine, daß Un- kenntnis im Fassen des Wassers oder Nachlässigkeit in Behandlung der Leitung zur Ansicht geführt habe, diese Quelle tauge nicht für einen laufenden Brunnen. Boden-Entschädigung wäre hier keine zu leisten. Das Oberamt werde gebeten, die Sache in die Hand zu nehmen. Das scheint auch geschehen zu sein. Aber wenige Jahre später war der Brunnen wieder in Unordnung geraten. Aber die Kameral- Bez.-Verwaltung schrieb an die Negierung: „Da der Pfarrhof in Ben- dern ein Eigentum des Staatsoomänenfondes ist, kann bezüglich der Herstellung eines eigenen Brunnens beim Pfarrhof von irgend einer Konkurrenzpflicht keine Rede sein, und würde dem Ärar zuviel kosten". Dagegen sei man bereit, sich in die Kosten mit den übrigen Benutzern des Brunnens zu teilen. Im Jahre 1855 schrieb der Pfarrer an die Finanz-Bez.-Direk> tion: Die Direktion habe das Sieuerann angewiesen, den Betrag von 137 fl für Erstellung der neuen Brunnenleitung zu bezahlen. Die
	        

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