Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

stimmungen der früheren Gesetze über die Nachlaßgebühren aufge- nommen. Ein vom Präsidenten gestellter und vom Landtage einstimmig angenommener Antrag betreffend Ankauf der LawenawerK- wäss erKraft durch das Land lautet wie folgt: „Die Triesener Wasserkraft im Lawenatobel würde sich vorzüglich dazu eignen, nicht nur die liechtensteinischen Gemeinden mit elektrischem Licht zu ver- sehen, sondern Könnte auch unserem Kleingewerbe, welches ohne bil- ligem Motorenbetrieb immer mehr an Konkurrenzfähigkeit einbüßt, die nötige Kraft liefern. Außerdem bliebe noch immer eine Reserve für den Betrieb einer elektrischen Nahn. Die Erwerbung dieser Wasser- Kraft durch das Land wäre daher eine äußerst wichtige volkswirt- schaftliche Maßregel, um auf diesem Wege unabhängig vom Aus- lande, die vorhandenen Bedürfnisse zu decken. Ein solches vorgehen von Seite des Landes empfiehlt sich umsomehr, als das Bedürfnis nach Etablierung weiterer Fabriken nicht besteht, hingegen eine Nachhilfe für das Kleingewerbe einen großen Wert hätte und auch der All- gemeinheit am besten gedient würde. Da in neuerer und neuester Zeit von ausländischen Elektrizitätswerken Propaganda für Kraft- abgabe an liechtensteinischen Gemeinden gemacht wird, ist die Frage aktuell und sollte jetzt im Interesse des Landes gelöst werden. Der Landtag beschließt daher, die fürstliche Negierung dringend zu er- suchen, demnächst wegen Ankaufs der LawenawasserKraft mit der Gemeinde Triefen zu unterhandeln und nach Erwerbung der Kraft im Einvernehmen mit dem Landesausschusse das Weitere zu veranlassen." Leider zeigte sich der Regierungschef schon bei der Beratung im Landtage der Sache nicht günstig gestimmt und unterließ auch, wie es sich zeigte, weitere Aktionen. Wir werden in den folgenden Jahres- berichten aus die Lawenaangelegenheit ausführlicher zurückkommen und wollten hier nur feststellen, daß die erste Anregung und Beschluß- fassung in dieser Frage schon im Iahre 1912 stattfand. Das Iahr 1912 brachte uns in Erinnerung an die geschichtliche Entwicklung unseres Ländchens ein erhebendes Volksfest: die Ge- denkfeier des vor 2W Iahren erfolgten Ueberganges der Grafschaft Vaduz an das Fürstenhaus Liechten- stein. Dem galt zugleich das Gedenken an die Wiedervereinigung der Grasschaft Vaduz mit der von 1699 bis 1712 getrennten Herrschaft Schellenberg und an die vor 5g Iahren geschaffene freiheitliche ver-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.