Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

50 grua Konnte eine Lesserstellung der dürftigsten Gehalte herbeigeführt werden. Mit der später überstürzt eingeführten Frankenwährung wurde naturgemäß die Angelegenheit neuerdings erschwert. Das dritte Gesetz betraf die Führung der Zivilst andre- g i ste r, welcher die pfarramtlichen Seelsorger zur Führung der staatlichen Matrikeln verpflichtete gegen eine jährliche Vergütung von 120 Kronen aus Landes'mitteln. Auf Anregung des Landtages wurde eine besondere Kommission gewählt, um bezüglich einer Steuerrresorm vorarbeiten zu machen. In dem bezüglichen vom Präsidenten erstatteten Kommissions- bcrichte wird erklärt, daß in der gegenwärtigen ganz abnormen Zeit, wo Alles im Flusse sei und das richtige Augenmatz fehle, eine gute Reform schwer zu erreichen sei. Immerhin empfehle es sich, jetzt schon vorarbeiten zu machen, die als Grundlage für spätere Beratungen zu dienen hätten. Andererseits müsse darauf hingewiesen werden, daß unser Steuerwesen seit der Schaffung des Steuergesetzes im Iahre 1365 wiederholt wesentliche Besserungen erhalten habe. So besonders im Iahre 1879 durch Entfernung verschiedener Mängel in Bezug aus die Gebäudesteuer und die Gewerbesteuer. Im Iahre 1887 wurde die Fabriksteuer nach dem Reineinkommen bemessen und bedeutend er- höht. Das Iahr 1898 habe die um das vierfache erhöhte Kapital- rentensteuer, die Erhöhung der Hausiertaxen und Hundesteuer, sowie Zuschläge zu der Gewerbesteuer gebracht, von diesen Steuern sei ein Teil (bis zu 50"/n) den Gemeinden zur Erleichterung der Ge- meindelasten überwiesen worden. Besonders zu erwähnen sei das im Iahre 1904 ausgearbeitete oorMgliche Gesetz betreffend den Gemeinde- haushalt. Berücksichtige man serner, daß seit dem Iahre 1891 das Land 75 "/o der Nheinbauäuslagen übernommen habe, und daß es sich in dem Nüfegesetze vom Iahre 1899 und in der Waldgesetznovelle vom Iahre 1903 für bezügliche Verbesserungen zu hohen Beiträgen verpflichtete, so beweise das ein rühriges und fortschrittliches Ar- beiten. Die besonders in neuerer Zeit erhobenen Nörgeleien über unsere Einrichtungen seien daher wenig begründet. Damit wolle nicht gesagt sein, daß nicht manches verbesserungsfähig sei. Ein voll- kommenes Steuergesetz gebe es überhaupt nicht. Diese Charakteristik war gegenüber der besonders in den „Oberrheinischen Nachrichten" ^) L. G. L. 
Nr. 1Z, Ges. 
v. -5. Dez, Izl?.
	        

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