Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

25 wurden die in der Gewerbeordnung für Genossenschaften vorgesehenen Bestimmungen für bei uns entstehende gewerbliche Vereinigungen in Anspruch genommen, weil bei unseren Kleinen Verhältnissen der Loden zu einem lebensfähigen Genossenschaftswesen fehlt. Einen erfreulichen Abschluß unserer Iustizreforni brachte die Einführung der vermitt lerämter,^) welche den Landtag seit drei Iahren beschäftigt hatte. Der vom! Abg. Dr. Leck erstattete Kommissionsbericht verbreitet sich nach einleitenden geschichtlichen An- gaben über die Organisation, den Geschäftskreis und das Verfahren der Vermittlerämter. Die neue Einrichtung, welche dem schweizerischen Muster nachgebildet ist, ist eine begrüßenswerte Ergänzung unserer Iustizreform und hat sich bei uns nach den bisherigen. Erfahrungen auch gut bewährt. Zwei neue Gesetze wurden in Beziehung auf das Hausier- wesen^).und die Ausverkäufe^) geschaffen. Das erstere be- zweckt eine Erweiterung und Besserung des Gesetzes vom l. August 1870 und hat außer der Regelung der Rechten und Pflichten der Hausierer hauptsächlich vermehrten Schutz der Bevölkerung in wirt- schaftlicher, sittlicher und religiöser Hinsicht im Auge. Das zweite Gesetz regelt die Bedingungen bei Abhaltung von Ausverkäufen und will die Gewerbetreibenden vor unlauterem Wettbewerbe schützen, sowie das Publikum vor Ueberoorteilung und Zudringlichkeit be- wahren. Ein von Uer Kommission ausgearbeiteter Entwurf über grund- bücherliche Abtrennung von Grundstücken zu Zwecken öffentlicher Verkehrs- und Wasserwege wurde vom Land- tag angenommen.^) Mit dem neuen Gesetze wurde es möglich, die G.undbuchshandlung bei belasteten Grundstücken in gegebenen Fäl- len wesentlich zu erleichtern. Ein von Abg. Dr. Beck eingebrachter Antrag auf Abände- rung des Z 71 des Gemeindegesetzes, wonach die Ent- scheidung über die Führung eines Rechtsstreites schon dem ständigen Gemeinderat zustehen soll 71 verlangt den verstärkten Gemeinde- rat), wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Maßgebend war die L. G. L. Nr. z Iglk, Ges. 
v. 12. Dez. lyls.. >°) L. G. B. Nr. z, Ges. v. 11. Jänner lylk. ") L. G. L. Nr. 1^ lylz, Ges. 
v. 2". Dez. I9I5. >b) x. G. B. Nr. 1? 191 s, Ges. 
v. 20. Dez. lyls.
	        

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