Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

In gesetzgeberischer Hinsicht sind die neuen vom Landtage an- genommenen Bestimmungen betreffend Aenderung des Zins- satzes der Sparkasse^) zu erwähnen. Bisher stand eine Aen- derung des SparKassazinsfusses nur dem Landtage zu und es Konnte die Wirksamkeit der Aenderung erst drei Monate nach Ablauf des verlautbarungsmonates eintreten. Diese zu weitgehende Einschränkung entsprach nicht mehr. Es wurde daher neu bestimmt, daß in Ver- tretung des Landtages auch der Landesausschuß befugt wird, in solchen Fällen zu intervenieren und daß eine so erfolgte Zinsfußabänderung schon am ersten Tage des der Verlautbarung folgenden Monates in Wirksamkeit zu treten habe. Ein anderes Gesetz, welches vom Landtage bereits schon im Iahre l9l2 angeregt worden war, betrifft eine soziale Fürsorge für Feuerwehrmänner. Das vom Landtage angenommene Ge- setzt) sieht bei vorübergehender im Dienste erworbener Arbeitsun- fähigkeit eine Tagesentschädigung von 4 Kronen vor." hat die Ver- letzung eine dauernde Erwerbsunfähigkeit oder den Tod zur Folge, so hat eine Abfindung von 4000 Kronen stattzufinden. Die finan- zielle Deckung soll aus den Erträgnissen und gesetzlichen Zuflüssen des Feuerwehrfondes beschafft werden. Sollten diese nicht hinreichen, Könnten allenfalls von den Feuerwehrpflichtigen durch die Gemeinden- Umlagen von höchstens 5g Heller für.jede Person eingehoben werden. Es wurde dem Begehren der Gemeinde Triefen, die La wenn- straße, die bisher Gemeindestraße war, auf das Land zu über - n ehm en zugestimmt, jedoch unter der Bedingung, daß die Gemeinde den außer d'er Armenhause links abzweigenden Feldweg zu einer Straße umbaue. Der Regierungsvorlage betreffend Neuprägung von Sil- be rmünzen (im Ganzen 20(1.000 Kronen) wurde vom Landtage zugestimmt. Daß sich bereits die Folgen des Weltkrieges auch bei uns schon bemerkbar machten, beweisen die in die Erscheinung tretenden Not- stan ds m a ßnah me n. Der Landtag bewilligte zur Unterstützung von notleidenden armen Familien einen besonderen Kredit von 5000 Kronen,' außerdem wurde ein Betrag von 20.000 Kronen für Not- standsarbeiten in Aussicht genommen. Als Beirat der Negierung °) L. G. B. Nr. Ges. v. 1o. Dez. >°) G. 1'. Ur. 12, Ges. v. N. I>ez.
	        

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