Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

U8 Linie perpetmrt, Mir Fürst Joseph Wenzeln und meinen männlichen Descendenten, wie nicht weniger auch bey deren Abgang, meinen Herrn Brüdern nnd dero etwan künstigen männlichen Descendenz mit anderwerttigen mehrcrs einträglicheren Güttern und Herr- schafften prospiciret würde, solches auch Unserer Frau Mutter Bruders und nechsten Vetters, des durchleuchtigen hochgebohrnen Fürsten und Herrn Herrn Maximiliani Carolr des Heyl. röm. Reichs Fürsten von Löwenstcin Wertheimb, Grafen zu Rochefort und Montaign, souvrainen Printzen zu Chassc-pierre, Herr zu Scharfcnegg, Freybcrg, Körpen, Castelburg Herbimont, Nenschateau, Viseriz und Schuph, der röm. lw)s. Mayt. würckl. geheimben Raths und Gubcrnatorn des /Hertzogtumbs Mayland, sürstl. Gden., Ihres Orths nicht allein vor gntt gehalten, sondern auch allerseithig wohlmeinend vergeschlagen und eingerathen, Ich Fürst Anton Florian anch zu Erraichung eines so heylsamb und zn des gantzen sürstl. Hauses Splendor nnd Reputation, hingegen aber denen drey Philippinischen fürstl. Gebrüdern zu angedeylichercur Nutzen abziehlcnden Endzwecks, mit vorgehabtem Rath und Bewilligung Meines Herrn Sohns und Herrn Bruders, obge- dachten Fürsten Joseph Johan Adams und Fürsten Hartmanns Ld. Ld. Mich entlich entschlossen, obcrwöhnte Neich.sgrafschafftcn Schellenberg nnd Vaduz sambt dem Capital der Zweymahlhundcrt und fünffzigtausend Gulden uud allen anderen derzu gehörigen Appertinentien zu Meiner, als der jezmahligen Primogenitur-Linie dergcstalten zu über- nehmen, daß herentgegen Mir Fürst Joseph Wenzeln und Meiner, nach Abgang Meiner männlichen Descendenz, i'uxra orclinern primo^eniturse snccedirenden Herrn Gebrüdern, Fürsten Emanuels und Fürsten Johansen Ld. Ld. soviel Ich ciato actualiter an Nevcnuen darcmß genieße, an einer anderwerthig einträglichen böheimvischen Herr- schaft das alterum tanturn an Nentheu, mit allen anderen zu solcher Herrschaft gehörigen ^uridus 6omjmLAlidu8 nud appertinentien cedirt und noch darzuc das, anjezo bey dem löbl. Schwabischen Creys in supplementum eines Fürsten Anschlags todt ligende Capttal lebendig gemachet und zn fünff per Cento gerechnet, mit anderwerthigen Nenthen bezahlet und ersetzet werden, allerseithig cedirende Henlchaften und Nenthen aber nichts- destoweniger mit dem ewig wehrenden. Liechtensteinischen Fideicommisso Familiae vor alle fürstl. Liechtensteinische Mannserben afficirt bleiben sollen. Und dan nun bey weit- herer und reiferer der Sachen Ueberlegnng und Einsicht sich ergeben, daß Mein, Fürst Josef Wenzels Neichsgrafschafften Schellenberg und Vaduz jährlich nicht weither als Sechstausend Gulden renthircn und also anch das, Mir von meines Herrn Vettern, Fürsten,Antony Floriani sürstl. Gden. ofserirtc Alterum rsntum nicht höher als auf Zwölftausend Gulden, das Capital der Zweymal Hundert Fünfzig Tausend Gulden aber, glcichfahls 5 fünff per Cento gerechnet, allein ans Zwölftausend Fllnffhnndert Gulden gesczt.t, mithin alles znscunben meinerseiths auf Vieruudzwaintzig Tausend Fünfs- hundert Gulden angeschlagen werden könne. Von Mir Fürsten Antonio Florians aber herentgegen Meine böhmische Herrschafft Rumbnrg pro aeanivalente angesehen nnd ge- halten werden wollen, solche auch durch geschworne königl. unpartheyische, der Sachen verständige Leuthe tariren nnd den an obigem aequivalenti etwa sich eraignenden Abgang anderwcrts her ersetzen zu lassen Mich offeriret, daß demcnach Wir gesambte Endcs- unterschriebene Fürsten von Liechtenstein nit ermanglet, dieses Unser Vorhaben der röm. kays. Majt. Unserni allergnädigsten Herrn, als König zn Böheimb allerforderist aller- unterthänigst zu hinterbringen und um fördersambste allergnödigstc Abscndnng - einiger qualisicirten nnparteyischen WiirthschastsverstKndigen Subjectorum auf besagte Herrschaft Rumburg, um daselbst derselben Anschlag gewissenhaft zu examiniren nnd zn rectificiren, allergehorsambst zu bitten. Allerhöchst besagt Jhro kays. Mayt. anch darinnen aller- gnädigst wilfahret nnd durch dero, in locnm Numburss gesendete königl. Commissarios den, von Mir Fürsten Antonio Florians übergebenen, eine jährliche Nutzung von Sieben und zwaintn'g Tausend Fünff Hundert Sieben und dreyßig Gulden 34 Kr. besagenden Anschlag pflichtmäßig examiniren nnd nach Dnrchsehung dreyjähriger Rechnungen aus Vier und zwaintzig tausend vierhundert fünff nnd zwaintzig Gnlden rnodcriren und rectificiren lassen, sich anch nach der königl. Commissariorum Abreis noch eine Melioration von Einhnndertacht und achtzig Gulden 47 kr. hervorgethan nnd in würckl. Richtigkeit gesezt, mithin die nur Fürst Joseph Wendeln versprochene Bier und zwaintzigtausend fünffhundert Gulden jährlichen Nenthen völlig gezeigt nnd richtig gestellt worden, daß demnach Wir eingangs gedachte Fürsten allerseiths kein weicheres Bedencken getragen,
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.