Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1921) (21)

Ruch der Gemeinde Balzers bewilligte der Landtag einen Lei- trag von 20 Prozent der für Reparatur der Rheinbrücke er- wachsenen Rosten von 2252 Kronen. Die StickereiseKtion der liechtensteinischen Gewerbegenos» senschast hatte mit ihrem Gesuche soweit Erfolg, daß der Landtag der fürstlichen Regierung einen Kredit von Z000 Kronen zum Zwecke der Ausbildung von Stickern durch einen geeigneten Wanderlehrer be- willigte. , . - Die Gemeinde Triefe nberg erhielt zu ihrem für Wasser- versorgung gehabten Kostenaufwands von 1Z.2ZZ Kronen einen Landesbeitrag von 10 Prozent. Die Regierung hatte auf Anregung des Landtages über die Kosten einer Automobiloerbindung Erhebungen gepflo- gen, wonach sich die von der österreichischen PostVerwaltung berech- neten jährlichen Betriebskosten auf 42.000 Kronen stellten. ,Vei diesen für unsere Kleinen Verhältnisse enormen Auslagen mußte der- zeit von der gewünschten Verkehrsverbesserung abgesehen werden, hingegen ersuchte der Landtag die Regierung, in dieser Sache noch anderweitig Informationen zu sammeln. Ordentlicher Landtag vom 29. Okt. bis 30. Sept. 1913. Das Landtagsbureau wurde wie. im Vorjahre besetzt. Die Iustizreform, welche uns im Vorjahre die neue pivilprozeß» Ordnung gebracht hatte, führte dieses Iahr zur Schaffung eines neue n 
Strafpr'ozesses.2) Der von einer eigens gewählten Sieb- nerkommission vorberatene Entwurf wurde mit den Kommissionen beantragten Abänderungen vom Landtage angenommen. Die schon in den Verhandlungen von 1906 und 1907 vom Landtage gemachten Vorschläge fanden in dem neuen Gesetze mit Ausnahme des Instanzen- zuges volle Berücksichtigung. Unsere eigenartigen Verhältnisse, die sonst in Aussicht stehenden Mehrkosten usw. ließen es rätlich erscheinen, auch beim Strafprozesse den bisherigen Instanzenzug beizubehalten, wenn auch die Forderung einer idealen Rechtspflege dabei nicht ganz erfüllt wurde. Im übrigen entsprach das neue Gesetz allen neu- °) L. G, 
B. Nr. z 
Ges. v. SI. Dez.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.