Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1920) (20)

- 25 — Abtei und ei» Drittel dem Pfarrer zufallen. Dagegen ver- pflichtete sich das Kloster laut Abkommen vom Jahre 1634 der Gemeinde alljährlich den sogenannten Bratiszehnten zu geben, nämlich 30 Viertel Wein, 2 Viertel Korn, 2 Viertel Weizen, 6 Pfund Schmalz. 100 Pfund Fleisch, ein Mäszle Salz uud 30 Pfund Käse. Das alles wurde auf einmal aufgezehrt. Die Mahlzeit mußten das Kloster und der Pfarrer auf ihre Kosten zurichten. Damit es aber bei derselben männig- lich recht zugehe, wurden zwei Männer zur Aufsicht verordnet. Wer sich ungebührlich aufführte, wurde von der Mahlzeit aus- geschlossen. Diesen Bratenzehnten genossen die Eschner bis 1660. In diesem Jahre wurde ein anderes Abkommen getroffen und mit dem Bratiszehnt auch der sog. kleine Zehent auf- gehoben. Ein ähnlicher Brauch war auch in Mauren. Der Prior von St. Johann aß seit 1687 bisweilen, wenn er mit den Gemeindevertretern eine Verhandlung hatte, mit denselben auch im Wirtshause zu Mittag. Als Entschädigung dafür spendierte er den Maurern Wein und Fleisch. So bildete sich mit der Zeit ein Brauch, den auch das Oberamt von Vaduz befolgte. Man nannte diese Spende den „Baizmost". Wegen dessen gab es oft Anstünde, wenn schlechte Weinjahre waren. Mehr als einmal wurde dann der Baizmost (3 Viertel) ge- waltsam aus dem Torkel genommen. Nach 100 Iahren hörte er anf, als das Iohanniterkloster einging. 8. Unter den Fürsten v. Liechtenstein. Die Leute der Herrschaft Schellenberg waren also i. I. 1699 Liechtensteiner geworden. Der vom Fürsten eingesetzte Amtmann Dr. Bauer wohnte aber bis 1719 in Feldkirch, im sog. liechtensteinischen Hause, das heute noch das fürstliche Wappen trägt, obwohl es längst in anderem Besitze ist. Am 16. März 1699 leisteten die Eschnerberger vor dem Pfarrhof in Bendern die Huldigung dem neuen Landesherrn. Der Landammann, die Mitglieder des Gerichts und die Un- tertanen männlichen Geschlechts, die über 15 Jahre alt waren, erschienen daselbst mit dem Untergewehr geschmückt. 3
	        

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