— 77 — Bischof, die Pfarrer von Schaan,
Triesen und Bendern, sowie die „gebrödeten Diener", die drei Hofkapläne nämlich, scharf ge- tadelt wurden und das Volk aufgefordert wurde, sich
um den Kirchenbann und die Klagen der Geistliche» bei Leibes- und Lebens- strafe nicht im mindesten
zu kümmern und den fürstlichen Zehent- eintreibern nichts in den Weg
zu legen. Der Bischof und die Geistlichen werden in diesem Schreiben „Unruhestifter" und
„Lärui- blaser" genannt. Auch wurde nun nicht mehr blos der halbe, sondern der ganze Novalzehent gefordert und auf alle
Güter, die der Bischof, das Domkapitel
und das Kloster St. Luzi in
Liechten- stein hatten, sowie auf alle
Güter der Kirche, auf das ganze Ver- mögen, sogar auf die Hauseinrichtung der gesamten Geistlichkeit Beschlag gelegt und bei Strafe der
Konfiskation von Hab und Gut, bei Leib- und
Lebensstrafen verboten, denselben von ihrem Pfründe-Einkommen etwas zukommen zu lassen oder für sie zu arbeiten. Also vollständige Aushungerung! Dieser Schlag war um so brutaler, da er
auch gegen solche geführt wurde, die am
Streitfall ganz unbeteiligt waren, wie z.
B. das Domkapitel, die Klöster St.
Luzi und St.
Gallen, welch letzteres sich dann auch sofort an den Kaiser wandte. Das ganze Vorgehen des Oberamtes und der Wortlaut des letzterwähnten Schreibens,
roch so sehr nach den Anschauungen und Gelüsten des gehässigen Lutheraners Harvrecht, daß sowohl im Lande
selbst als auch in
Chur die Ueberzeugung
bestand, daß der Fürst
selbst von der ganzen
Sache nichts wisse und sein Name in der lügenhaftesten Weise mißbraucht werde. Pfarrer Hoch sah sich also mit seinen Leidensgenossen
in der beneidenswerten Lage, von Oberamtswegen zum Hungertode ver- urteilt zu sein! Zwei Aufseher (aus der Protestantischen Nach- barschaft) wurden vor den Pfarrhof gestellt, daß ihm niemand etwas zutrage an
Geld oder Lebensmitteln.
Das trieb die Leute von Triesen
in hellen Zorn und als der fürstliche Verwalter Adam Brändl kam, den Novalzehnten einzuheimsen, wurde Sturm
ge- läutet, die Bürgerschaft rückte bewaffnet aus und jagte den Be- amten aus dem Dorfe.
Der Fürst soll, als er dies hörte, ent- schlossen gewesen sein, die Triesner mit gewaffneter Hand zu strafen) aber der Reichshofrat, dem die Sache übergeben worden, sei da- zwischen getreten. So wurde vom Oberamte gesagt, aber von