Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 77 — Bischof, die Pfarrer von Schaan, 
Triesen und Bendern, sowie die „gebrödeten Diener", die drei Hofkapläne nämlich, scharf ge- tadelt wurden und das Volk aufgefordert wurde, sich 
um den Kirchenbann und die Klagen der Geistliche» bei Leibes- und Lebens- strafe nicht im mindesten 
zu kümmern und den fürstlichen Zehent- eintreibern nichts in den Weg 
zu legen. Der Bischof und die Geistlichen werden in diesem Schreiben „Unruhestifter" und 
„Lärui- blaser" genannt. Auch wurde nun nicht mehr blos der halbe, sondern der ganze Novalzehent gefordert und auf alle 
Güter, die der Bischof, das Domkapitel 
und das Kloster St. Luzi in 
Liechten- stein hatten, sowie auf alle 
Güter der Kirche, auf das ganze Ver- mögen, sogar auf die Hauseinrichtung der gesamten Geistlichkeit Beschlag gelegt und bei Strafe der 
Konfiskation von Hab und Gut, bei Leib- und 
Lebensstrafen verboten, denselben von ihrem Pfründe-Einkommen etwas zukommen zu lassen oder für sie zu arbeiten. Also vollständige Aushungerung! Dieser Schlag war um so brutaler, da er 
auch gegen solche geführt wurde, die am 
Streitfall ganz unbeteiligt waren, wie z. 
B. das Domkapitel, die Klöster St. 
Luzi und St. 
Gallen, welch letzteres sich dann auch sofort an den Kaiser wandte. Das ganze Vorgehen des Oberamtes und der Wortlaut des letzterwähnten Schreibens, 
roch so sehr nach den Anschauungen und Gelüsten des gehässigen Lutheraners Harvrecht, daß sowohl im Lande 
selbst als auch in 
Chur die Ueberzeugung 
bestand, daß der Fürst 
selbst von der ganzen 
Sache nichts wisse und sein Name in der lügenhaftesten Weise mißbraucht werde. Pfarrer Hoch sah sich also mit seinen Leidensgenossen 
in der beneidenswerten Lage, von Oberamtswegen zum Hungertode ver- urteilt zu sein! Zwei Aufseher (aus der Protestantischen Nach- barschaft) wurden vor den Pfarrhof gestellt, daß ihm niemand etwas zutrage an 
Geld oder Lebensmitteln. 
Das trieb die Leute von Triesen 
in hellen Zorn und als der fürstliche Verwalter Adam Brändl kam, den Novalzehnten einzuheimsen, wurde Sturm 
ge- läutet, die Bürgerschaft rückte bewaffnet aus und jagte den Be- amten aus dem Dorfe. 
Der Fürst soll, als er dies hörte, ent- schlossen gewesen sein, die Triesner mit gewaffneter Hand zu strafen) aber der Reichshofrat, dem die Sache übergeben worden, sei da- zwischen getreten. So wurde vom Oberamte gesagt, aber von
	        

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