— 72 — gelegen, ferner ein Stück Gut im oberen Gartnetsch, seinen Wein berg und seinen Obst- und Heuwachs an Fatschiels. Dieses Unterpfand wurde als ungenügend erklärt. Man sieht daraus, welchen Wert damals das Geld hatte und wie gering Grund und Boden gewertet waren. Ferner enthält das Urbar der Pfarrpsründe auch eine Auf- zählung des Novalbodens (Neubruchs), welche insofern interessant ist, als man daraus sieht, was in Triesen alter Kulturboden ist und was nicht. Als Novalgüter (aber doch wahrscheinlich schon um das Jahr 1500 angebaut) werden aufgezählt: Der Herenweingarten, der Weinberg in Marschlina und in Vanolen und der ganze über dem letztern liegende Jnfang. Der Sonnenberg ob der Herrschaft Weingarten u. a. m. Manches war zur Zeit des Pfarrers von Kriß Rasen- und Obstwachs, was früher Weinberg gewesen war, so z. B. zwischen St. Mamerten und dem Lehenbüchel. Um das Jahr 1650 wurden urbarisiert: Das Neufeld (damals im Süden von der Almaind begrenzt), die Heulede, der wilde Bongart, das Gartnetsch („allwo vor wenig Jahren der Rhein gelaufen"), das Unterfeld (zwischen Rhein und Ländstraße), das Hanfland im Aeule, der Unterforst (mit Aus- nahme des Wiesle), die Erlen, die Langägerten, die Mühleweite und die stotzige Halde. Am Triesenberg sind damals urbarisiert worden: das Eichholz, die Erlen und am Port unter dem Wangerberg. An,Geldzinsen bezog damals die Pfarrkirche-) von Triesen ca. 164 fl. R.-W. Das Meßstipendium betrug 15 kr., das Stiftungs- kapital für eine Jahrtagsmesse 20 fl. R.-W. Die Kapelle zu U. L. Frau hatte jährliche Zinse 55 fl. l7 kr. Die Kapelle St. Wolfgang in Marschlina 130 fl. und die Kapelle St. Sebastian in Masescha 110 fl. R.-W. Pfarrer von Kriß vergrößerte auch das Pfarreinkommen und den Pfarr- hof, indem er die östliche Hälfte desselben ausbaute und versah die sog. „alte Stube" mit einem
Getäfel. 2) Im Jahre 1665 hatte Fürstbischof Ulrich VI. Visitation ') Noch unter Pfarrer Eru» war das Einkommen der Pfarrkirche nur 30 fl. gewesen. So sehr
bemühte sich Pfarrer von Kriß das Kirchen- vermögen zu heben. 2) Schon längst nicht mehr vorhanden.