— 60 — 1622 auf 1623 wurde der Hungerwinter genannt; Häuser und Ställe waren ausgeplündert; das Viertel Korn kostete 20 fl. (nach jetzigem Wert wohl 100 fl.). Im Gefolge des Hungers kam dann noch die Pest, die Viele hinraffte. Wer konnte, floh ins Gebirge. Der Pfarrer von Triesen lag selbst pestkrank darnieder, erholte sich zwar wieder, verließ aber nach vierjähriger Wirksamkeit die Pfarrei. Was mag unter solchen Verhältnissen ein Seelsorger gelitten haben! Sein Nachfolger 10) Nikolaus Regele von Balzers wirkte hier ebenfalls nur 4 Jahre, 1624—1628. Unter ihm wurde die Erlaubnis zur Errichtung der Rosenkranzbruderschast von Rom erbeten. Er ist in der Errichtungsbulle vom 1. Juli 1627 genannt als Bittsteller mit den Bürgern Mathäus Kindle und Peter Lampert. Die bischöfliche Approbation erfolgte erst unter seinem Nachfolger. Während Pfarrer Regele hier wirkte, brach der Mantuanische Erbfolgestreit ans, an dem auch Oesterreich teilnahm. Wieder waren unsere Dörfer durch Einquartierung bedrängt, was Teuerung und große Not zur Folge hatte. Viele Bürger hatten jahrelang keinen Bissen Brot im Hause. Das Volk war infolge der Kriegs- erlittenheiten so verarmt, daß Niemand einen Zins einbringen konnte. Am meisten hatten jene zu leiden, die an der Landstraße wohnten, denen die Häuser rein ausgeplündert wurden. Zudem machte die totbringende Seuche, die Pestilenz, ihre schrecklichen Wanderungen von Haus zu Haus und raffte Viele hinweg. .Unter solchen Verhältnissen trat im Mai 1628 11) Balthasar Mathys von Bürs in Vorarlberg in die hiesige Seelsorge ein, 1628—1652. Pfarrer Mathys war zwar vom Bischof admittiert, aber nicht auf die Pfarrei investiert, sondern nur vom Grafen Kaspar von Hohenems, als dem Collator, in seine Stelle eingeführt worden. Er wurde daher aufgefordert, innert 30 Tagen in Chur zu erscheinen, um die Investitur und Bestätigung einzuholen. Er teilte dies dem Grafen mit und bat um Verhaltungsmaßregeln. Der Graf möge sich für ihn der- wenden, daß ihm größere Auslagen erspart werden, da er bei den vorhandenen Kriegsnöten sich in großer Armut befinde, nicht den dritten Teil des Einkommens genießen könne und gezwungen wäre zu resignieren.