— 53 — Von 1470 bis um 1490 wirkte hier als Pfarrer 4) Michael Kindle. Sein Name erscheint in einer Urkunde vom 20. Mai 1485. In derselben erteilten mehrere Kardinäle der Pfarrkirche des hl. Gallus Ablässe, die durch Bischof Ortlieb (von Brandis) ') von Chur bestätiget und vermehrt wurden. Jeder der Kardinäle erteilte 100 Tage Ablaß denen, die nach Empfang der hl. Sakramente an den Festen Mariä Verkündigung, des hl. Johannes des Täufers, des hl. Gallus, des hl. Mamertus und an der Kirch- weihe die Kirche besuchen und zur Reparatur der Kirche beitragen. Fürstbischof Ortlieb fügte seinerseits auch einen Ablaß von 140 Tagen bei und befahl, daß die Bedeutung und der Sinn der Ablässe auf der Kanzel den Leuten richtig erklärt werden sollten. Wenn man jene Zeit vor Augen hat, wo bald darauf gerade der Ablaß den Vorwand und Anfang der kirchlichen Umwälzung in Deutschland bilden sollte, ist diese Mahnung des thatkräftigen Bischofs doppelt interessant. Während Michael Kindle Pfarrer in Triesen war, kam (1482) Gras Perer von Sax-Mosax in den Besitz der Grafschaft Werden- berg und des Patronates der Pfarrpfründe zu Triesen. Er war Tochtermann des Grafen Wilhelm von Montfort-Tettnang zu Werdenberg. Drei Jahre später verkaufte er zwar der vielen Schulden wegen Werdenberg, behielt sich aber das Kollaturrecht der Pfarr- pfründe in diesem Kaufe vor. Im Jahre 1492 veräußerte er auch dieses und zwar, wie es scheint, zweimal, nämlich am 16. Februar (Donnerstag nach St. Apollonientag) an Ulrich Zoller, Bürger zu Feldkirch, im Beisein der Zeugen Peter Hardegger und Martin Tapp, am 9. März aber wieder an Freiherrn Ludwig von Brandis. Der Uebergabsbrief erhielt die Bestätigung des Bischofs Heinrich VI. und gibt zu, daß der jeweilige Collator nach dem Ab- sterben eines Pfarrers desselben hinterlassenes Ver- mögen erben dürfe. Was den Grafen zu diesem zweimaligen Verkaufe veranlaßt hat, ist unbekannt. Thatsächlich haben beide Käufer nacheinander ihr erkauftes Recht ausgeübt, zuerst Ulrich Zoller und dann die Freiherrn von Brandis und ihre Rechtsnach- folger. ') Bruder des damaligen Landesherr» Ulrich von Brandis zu Vaduz.