— 46 - sich schadlos halten können. Sein Einschreiten war vergebens. Als man anno 1839 im Heulos einen Neubruch austeilte, wurden die Geistlichen nicht blos bei der Teilung übergangen, sondern dem Pfarrer auch das Recht auf den Novalzehnten daselbst, sowohl von Seite der Gemeinde als auch von Seite der Regierung be- stritten, weil der Fürst diese Sandteile für zehentfrei erklärt hatte. Kurz vor dem Tode des Pfarrers Hofer, 1863 nämlich, unter Landesverweser von Hausen, wurde auf Grund freier Ver- einbarung zwischen Pfarrer und Gemeinde aller Pfründezehent abge- löst und von Seite S. Durchlaucht des Fürsten Johann II. der herr- schaftliche Zehent der Gemeinde gegen Uebernahme der Rechte und Pflichten eines Patrones der Pfarr- pfründe'und der Kirche überlassen. Zugleich wurde im Einverständnis mit dem bischöflichen Ordinariate die Ablösung des Pfarrzehnten vom selben Jahre (1863) an genehmigt. Die jährliche Rente des Zehentablösungskapitales wurde für Triesen auf 420 fl> Ö. W., die für Triesenberg auf 15 fl. 94 kr. fixiert. Das Ablösungskapital des herrschaftlichen Zehnten, sowie - auch der vom Fürsten der Gemeinde überlassene Gruudkomplex ob dem Dorfe gelegen, von 2 Joch 1481 H>-Klaftern, sollten für künftige Zeiten den Kirchen- und Pfrundbaufond bilden. Die Ablösung dieser Zehnten war ein Werk des Fortschrittes und eine Wohlthat für die Pfründe. IV. Die Pfarrer von Griefen. Als einer der ältesten Orte des Landes hat Triesen gewiß auch sehr früh das Christentum empfangen. Durch Triesen nahm der hl. Luzius, der größte Apostel Rätiens, seinen Weg nach Chur. Im 4. Jahrhundert war das Christentum die Hauptreligion in Rätien, was wir daraus schließen können, daß der Gegenkaiser Eugemus daselbst deshalb nicht anerkannt wurde, weil er Heide war. Durch die Völkerwanderung aber, besonders durch das Ein- dringen der heidnischen Alamannen fand eine solche Verwüstung der christlichen Kirche statt, daß die Christianisierung zum Teil wieder neu begonnen werden mußte. Außer den Bischöfen von