Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 44 — Kanzel verkündet, so daß, wenn sie sich nicht fügten, in Triesen kein feierlicher Gottesdienst hätte mehr gehalten, außer dem Not- fall keine Sakramente hätten gespendet, keine Glocken geläutet werden dürfen. — Das brachte endlich die Leute zur Vernunft. Sie gingen in sich und rückten endlich mit der Sprache heraus, sie seien von dem Landvogt und den Beamten zu Vaduz verführt und unter Androhung der Rache zum Trotz gegen die geistliche Behörde aufgereizt worden. Wenn man sie gegen die Rache der Vaduzischen Beamten schütze, wollten sie sich gerne fügen. Dr. Franz Buecher, Pfarrer zu Rankweil, Dekan und bischöflicher Kommissär schrieb in diesem Sinne nach Chur und bat, mit der Vollziehung der angedrohten Kirchenstrafe noch zu warten, da die Leute guten Willen gezeigt hätten. Gräflicher Rat und Landvogt zu Vaduz war damals Christoph Köberle. Auf eine Anfrage des Dekans erklärte dieser nach einer langen, nichtssagenden Entschuldigung' das bischöfliche Urteil werde vollzogen werden, wenn der Fürst- bischof durch einen authentischen Brief bewillige, daß der Zehent ab Maschlina an eine'Schule verwendet werde. Aber der Bischof schlug dies rund ab und ließ dem Landvogt ein scharfes Schreiben zugehe». Als dann aber der Pfarrer selbst und die Gemeinde unter Hinweis auf die traurigen Pastorellen Verhältnisse und die Notwendigkeit einer Helferpfründe den Bischof um Bewilligung baten, den strittigen Zehnten für eine Cooperaturpfründe zu ver- wenden, ist, sagt der Pfarrer, „in besserer Form und ein Mehreres bewilliget worden, als die Gemeind begehrt und dem Landvogt lieb war." Laut bischöflicher Verordnung vom 14. Jänner 1678 sollte nicht blos aller Neugereutzehent von Maschlina oder ein Aeaui- valent an eine „Helferey und Schuelstiftung" zu Triesen kommen, sondern der Bischof versprach überdies, zur Erreichung dieses löb- lichen Vorhabens sein Möglichstes beizutragen. Daraufhin lieferte die Gemeinde zum ersten mal den bis dahin gleichsam sequestrierten Zehnten und erbot sich, die Auslagen wegen des Streites dem Pfarrer einigermaßen zu ersetzen. Sie stellte indes an den Bischof das Ersuchen, den Zehnten aus den Reutinen „dahin zu moderieren", daß derselbe gegen andere dem Pfarrer zu leistende Entschädigungen in Triesen so wie in Balzers und Schaan geliefert werden dürfte, nämlich nicht mehr wie bis-
	        

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