Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 36 — Lehen besaß, kam es zum Streite zwischen ihm und dem damaligen Pfarrer von Triesen, Ulrich Pitschy, wegen des sog. Noval- zehnten. Unter Novalzehnten oder Neugereutzehnten verstand man den Zehnten aus den neu angelegten Aeckern. Der Pfarrer wandte sich mit der Klage nn das bischöfliche Ordinariat, daß der Zehent- pächter des churischen Zehentanteiles (H. von Unterwegen) unbe- fugterweise den Zehnten ans dem Neugereut beanspruche. Am Don- nerstag nach Fronleichnam i. I. 1407 erhielt er die Antwort, der gesamte Zehent von den Novalgütern gehöre der Pfarr- kirche (resp, dem Pfarrer); da aber H. von Unterwegen leugne, von solchen Gütern den Zehnten zu beziehen, so werde der Pfarrer aufgefordert, in schriftlicher Eingabe die betreffenden Güter nam- haft zu machen. — Auf Seite des Pfarrers stand sein Lehenherr Graf Rudolf von Werdenberg. Der Streit wurde im folgenden Jahre durch den Grafen Hartmann von Vaduz welcher zugleich Fürstbischof zu Chur war, gütlich geschlichtet, (Donnerstag in der Fasten, vor dem Sonntag, als man singet oouli msi 1408). Dar- nach sollten „Ulrich Pitschy und alle seine nachkommenden Kirch- herren zu Triesen ewiglich" zurecht haben einen dritten Teil und Hainz (Heinrich) von Unterwegen zwei Dritteile alles Weinzehents sowohl von den neuen als- von den alten Weinbergen; von allem anderen Zehnten aber (von Korn, Fench, Füli, Gäns und allen Früchten, kleiner und großer Zehent) sollen H. von Unterwegen und seine Erben drei Teile, und Pfarrer Pitschy und seine Nach- folger einen Vierteil beziehen, wie oas von Alters herkommen sei." Somit betrug der Zehent des Hochstiftes Chur vom Weinzehnten zwei Drittel von allem anderen drei Viertel. Uebrigens ging dieser Zehent bald darauf in andere Hände über. Bischof Hartmann verlieh „den erbern knechten Hansen, Haintzen und aber Hansens gebruedern, Haintzen ') Bischof Hartmann II. war ein Bruder des i. 1.139? verstorbenen Grafen Heinrich zu Vaduz von Werdenberg-Sargans aus dem Hause Mont- fort. Nach dem Tode seines Bruders besaß er die Grasschaft Vaduz; er starb 1416. 2> Daß zwei Brüder denselben Taufnamen trugen, war damals nicht selten. Sie werden hier Knechte d. h. Edelknechte, Knappen genannt; „crbern"- ehrbaren; „sün" - Söhne„Gotzhus" - Gotteshaus, Domkirche^ der elter kältere) Hans schwur den Lehenseid für sich und seine Brüder, weil er allein majorcnn und daher eidsähig war.
	        

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