Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 34 — Die obige Urkunde ist entnommen dem alten Urbarium des Klosters St. Johann im Thurthal. III. Wom Zehnten. Der Gebrauch, der Kirche den Zehnten zu geben, bestand schon in den ersten christlichen Jahrhunderten. Als dann besonders vom 4. Jahrh, an die Landpfarreien aufkamen, wurde der Zehent denselben zugewendet. Er wurde in vier Teile geteilt. Einen Teil erhielt der Bischof, einen anderen der Pfarrer, einen dritten die Pfarrkirche zur Erhaltung der Gebäulichkeiten und zur Feier des Gottesdienstes, und den vierten Teil die Armen. Karl der Große schärfte aufs neue und strenge die Pflicht der Zehentabgabe ein. Der Zehent mußte von allen Naturprodukten entrichtet werden, von den Früchten des Feldes und des Gartens, von den Tieren und deren Erzeugnissen, auch von Honig und Wachs. Der Getreidezebent war zu entrichten, bevor man die Frucht ein- geheimst hatte, also noch auf dein Felde. Der Bischof hatte von Anfang an das Recht auf den Be- zug des Zehnten; als die Pfarrkirchen aufkamen, traten die Pfarrer teilweise oder ganz in die Zehentrechte ein. Mit der Zeit aber gerieten viele kirchlichen Einkünfte auf verschiedenen Wegen in weltliche Hände, die trotz aller kirchlichen Verbote darüber wie über gewöhnliches Vermögen verfügten. So finden wir als Besitzer des Zehnten zu Triesen neben dem Pfarrer und dem Bischof auch die Grafen von Montfort- Feldkirch. I. Im Jahre 1361 verkaufte Graf Rudolf von Montfort-Feld- kirch, der Letzte seiner Linie, seinen Lämmer-Zehnten zu Triesen, den vorher Hans Amann besessen hatte, dem Albero Vaistli von Vaduz um 
2^2 Pfund Pfennig. Am Freitag nach St. Jakobstag 1440 verkaufte Hans Vaistli, kaiserlicher Vogt auf Gutenberg, seiner Schwester Margaretha und dem Manne derselben, dem Hans VittKr, genannt Füllengast, Bürger zu Werdenberg, seine Güter und Rechte, die er zumteil von seinem Bruder Albero erkauft hatte, darunter auch den halben Jungenzehnten und einen Weinberg (am Lehenbüchel), wovon
	        

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